Oberster Kanarischer Gerichtshof weist Berufung der Unaspa ab
Nach drei Jahren Kampf hat die Bürgerbewegung gegen das Asphaltwerk in Los Llanos de Aridane auf La Palma nun erreicht, dass die Betreiberfirmen, Unaspa bzw. Ruiz Romero Firmes y Construcciones, das Mischwerk wieder stilllegen muss, noch bevor eine zweite Mischanlage, die ohne Baugenehmigung errichtet wurde, überhaupt in Betrieb genommen werden kann (das Wochenblatt berichtete).
Im Jahr 2010 hatte das Asphaltwerk im Industriegebiet „Callejón de la Gata“ die Produktion aufgenommen, obwohl Industrieanlagen dieser Art einen Abstand von zwei Kilometern von Wohngebieten haben müssen. Dies wurde jedoch in diesem Fall nicht eingehalten. Innerhalb des Zwei-Kilometer-Radius um das Industriegebiet befinden sich mehrere Wohnsiedlungen und zwei Schulen. Die Bürgerbewegung klagte und bekam Recht, doch die Betreiber legten Berufung ein und konnten zunächst weitermachen.
Nun hat der Oberste Kanarische Gerichtshof entschieden und den Revisionsantrag abgewiesen. Diese Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar, und somit kann die Anlage an diesem Standort nicht mehr weiter betrieben werden.