„Aus“ für den Hafen von Granadilla?


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Gericht lehnt Einspruch der kanarischen Regierung ab

Der oberste kanarische Gerichtshof TSJC hat in der Sache „ Streichung der Seegraswiesen aus dem Artenschutzkatalog“ den Einspruch der kanarischen Regierung, des Hafenamtes von Teneriffa und der kanarischen Gas-Transportgesellschaft abgewiesen und sein Urteil ratifiziert, den Streichungsprozess vorbeugend zu unterbinden. Damit ist der Beginn der Bauarbeiten gestoppt.

In der Urteilsbegründung heißt es, man habe den Bau eines Hafens in Granadilla und die sozioökonomischen Auswirkungen dieses Projekts sehr wohl in Rechnung gezogen, doch habe „der Schutz dieses Ökosystems vor einem nicht wieder gutzumachenden Schaden“ Vorrang vor diesen Interessen. „Diese Gefahr […] würde einen Umweltschaden von unkalkulierbaren Ausmaßen am Meeresboden und demzufolge am gesamten Ökosystem anrichten.“

Ebenso wurde der Antrag abgewiesen, die Umweltschutz-organisation Ben Magec mit einer Kaution zu belegen, die den finanziellen Schaden, den die Verzögerung des Baubeginns durch diese Gerichtsklage verursacht hat, decken sollte. „Eine derartige Kautions­­forderung in einem Rechtsstreit dieser Art würde das Recht des Klägers auf effektiven juristischen Schutz beeinträchtigen.“

Die Bauarbeiten liegen seit dem 3. März auf Eis, als das TSJC der Klage der Umweltschützer auf vorsorglichen Stopp des Prozesses zur Streichung der Seegraswiesen aus dem Artenschutzkatalog zugestimmt hatte.

Was nun: Bedroht oder nicht?

Die kanarische Regierung hatte vor langen Jahren selbst die Aufnahme dieser Seegraswiesen in den Katalog der bedrohten und zu schützenden Arten beantragt. Das war allerdings lange bevor der erste Gedanke an das große Hafenprojekt aufkam. Nun sollte das Seegras wieder aus dem Artenschutzkatalog gestrichen werden, um so den Weg für das Projekt des neuen Industriehafens für Teneriffa freizuschaufeln. In ihrem Einspruch gegen das Urteil vom 3. März stellt sich die Regierung auf den Standpunkt, das kanarische Seegras sei „nicht vom Aussterben bedroht“ und es bestehe auch gar kein irreversibles Risiko für die Art und ihr Habitat.

Zur Untermauerung des Urteils zitiert das Gericht die Unterlagen, die vom Hafenamt und der kanarischen Regierung selbst vorgelegt wurden, sowie die über 300 Einsprüche gegen die Streichung aus dem Artenschutzkatalog, von denen zahlreiche mit wissenschaftlichen Daten untermauert sind.

Der Bericht vom obersten wissenschaftlichen Rat beinhaltet gleichfalls eine Erklärung, nach der „die Seegraswiesen, die sich über 10 Kilometer an der Küste nordöstlich der Montaña Roja hinziehen, umwelttechnisch gesehen eine Einheit sind, die auf keinen Fall auch nur teilweise zerstört werden darf, weil ihr großer Wert eben gerade in dieser Einheit besteht.“ Und: „Die Fläche dieser Seegraswiesen machen 40% aller Seegraswiesen von Teneriffa aus. Die Zerstückelung dieser Einheit in mehrere Teile würde den ökologischen Wert dieses Gefüges hochgradig beeinträchtigen und vermutlich den Erhalt  der verbleibenden Seegraswiesenstücke ernsthaft gefährden.“

Zusätzlich zu den ökologischen Argumenten– mit den Seegraswiesen würden 53 weitere dort angesiedelte Spezies ernsthaft gefährdet –  fahren die Umweltschützer weitere schwere Geschütze gegen das Projekt auf: Nach Ansicht von Fachleuten ist der Standort Granadilla denkbar schlecht gewählt, weil die dortige Küste aufgrund der Wind- und Meeresverhältnisse an den meisten Tagen im Jahr ein Anlaufen des Hafens unmöglich macht.

Also ein „Aus“ für den Hafen von Granadilla? Zu erwarten ist, dass die kanarische Regierung sich nun etwas Neues einfallen lässt, um das Hafenprojekt trotzdem realisieren zu können. Doch für’s Erste haben die Umweltschützer eine wichtige Schlacht gewonnen.

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