Auslandsvermögen: Bisher 5.000 Steuerstrafverfahren


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Trotz bevorstehender Klage aus Brüssel straft der Fiskus weiterhin mit aller Härte säumige Steuerzahler wegen des „Modelo 720“

Madrid – Seit die Verpflichtung zur Erklärung von Auslandsvermögen mittels des Steuerformulars „Modelo 720“ im Jahr 2013 in Kraft getreten ist, hat das spanische Finanzamt, die Agencia Tributaria, rund 5.000 Bürger sanktioniert, weil sie die Erklärung nicht oder zu spät abgegeben haben. Die Ordnungsstrafen für diese Versäumnisse sind drakonisch und können bis zu 150% der nicht gemeldeten Vermögenswerte erreichen.

Die Regelung hat den Finanzbehörden großen Ärger eingebracht. Die in diesem Rahmen erlassenen Steuer- und Bußgeldbescheide werden von einer hohen Anzahl der Betroffenen gerichtlich angefochten. Eine Welle von Klagen wurde zunächst bei den Verwaltungsgerichten, die für Steuersachen zuständig sind, und im zweiten Schritt bei den ordentlichen Gerichten eingereicht. Nicht wenige dieser Verfahren werden zugunsten des klagenden Steuerzahlers entschieden. Auch die EU-Kommission ist auf die Problematik aufmerksam geworden und wird Spanien wegen der unverhältnismäßigen Strafen, der Beeinträchtigung des freien Personen- und Kapitalverkehrs und der fehlenden Verjährung beim EuGH anklagen. Andererseits hat die umstrittene Regelung dem Finanzamt eine große Menge an Informationen zugeführt, denn bisher haben die spanischen Steuerzahler und steuerpflichtigen Residenten 156 Milliarden Euro an ausländischen Vermögenswerten offengelegt.

Widersprüchliche Urteile

Die Bußgelder, die den Steuerzahlern wegen des „Modelo 720“ auferlegt werden, übersteigen in einigen Fällen deutlich das ursprünglich zu versteuernde Vermögen. Die spanischen Gerichte kamen bisher diesbezüglich zu sehr widersprüchlichen Urteilen. Das Wirtschaftsverwaltungsgericht von Castilla y León annullierte das Bußgeld eines Steuerzahlers, der 52.000 Euro zu versteuern hatte und insgesamt 52.418 an Steuern und Strafe zahlen sollte. Das Zentrale Wirtschaftsverwaltungsgericht annullierte die Strafe des mittlerweile berühmten „Taxifahrers von Granada“ (das Wochenblatt berichtete), der 340.000 Euro Vermögen in der Schweiz zu spät anmeldete und 188.000 Euro an regulären Steuern plus 254.000 Euro Strafe, insgesamt 442.000 Euro, zahlen sollte – volle 100.000 Euro mehr, als er hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Finanzbehörde ein schuldhaftes Verhalten des Steuerzahlers nicht nachgewiesen habe.

Die ordentlichen Gerichte, welche die Berufungsverfahren gegen die Urteile der Wirtschaftsverwaltungsgerichte verhandeln, haben bisher sehr unterschiedlich, mal zugunsten des Klägers, mal zugunsten des Finanzamtes geurteilt.

Die Anwaltskanzlei DMS Consulting, welche die Problematik des „Modelo 720“ durch eine Beschwerde in Brüssel erst ins Blickfeld der EU-Kommission brachte, hat ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass das spanische Finanzamt Verfehlungen im Zusammenhang mit dem „Modelo 720“ weiterhin mit der vollen Härte der geltenden Regelung ahndet, obwohl vonseiten der EU-Kommission bereits eine Stellungnahme vorliegt, welche die vorgesehenen Strafen als unverhältnismäßig verurteilt.

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