Ein Gesetz zur Förderung der Unternehmensfinanzierung schützt Selbstständige und beschränkt „Crowdfunding“
Banken müssen Selbstständigen künftig mindestens drei Monate im Voraus ankündigen, wenn sie eine Finanzierung beschneiden oder aufkündigen wollen. So steht es im Gesetz zur Förderung der Unternehmensfinanzierung, welches eine Mehrheit der im Parlament vertretenen Fraktionen während einer Debatte der Wirtschafts- und Wettbewerbskommission mit gesetzgebender Wirkung beschlossen hat.
Madrid – Schon im Oktober des vergangenen Jahres wurde eine ähnliche Regelung für die kleinen und mittelständischen Unternehmen (Pymes) verabschiedet, welche diesen Zeit geben soll, eine alternative Finanzierung auf die Beine zu stellen. Dieser Schutz wurde nun auf die Selbstständigen (Autónomos) ausgeweitet.
Die Banken müssen ihren Kunden die Information über geplante Kürzungen der Kreditlinie kostenlos zur Verfügung stellen, es sei denn, das betreffende Unternehmen bzw. der Gewerbetreibende hat die Informationen von sich aus angefragt.
In demselben Gesetz werden Regelungen zum Thema „Crowdfunding“ getroffen. Die Finanzierung von Projekten durch Kleinstspender bzw. -investoren über spezialisierte Internetplattformen darf zwei Millionen Euro nicht überschreiten. Nur wenn sich der Finanzierungsaufruf an sogenannte „qualifizierte“ Investoren richtet, darf der gesammelte Betrag bis zu fünf Millionen Euro hoch sein. Als „qualifiziert“ gelten nach diesem Gesetz Institutionen und Unternehmen mit Aktiva von über einer Million Euro, zwei Millionen Euro Umsatz oder 300.000 Euro Eigenkapital sowie natürliche oder juristische Personen mit einem Jahreseinkommen von über 50.000 Euro oder einem Vermögen von 100.000 Euro. Alle anderen sind in ihrem Crowdfunding-Engagement auf Investitionen von jährlich 3.000 Euro pro Projekt, insgesamt bis zu 10.000 Euro jährlich, beschränkt. Die Oppositionsparteien PSOE, Vereinigte Linke und das baskische Parteienbündnis Amaiur versagten dem Gesetz wegen dieser Regelung ihre Zustimmung und enthielten sich.
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