Behinderte von Anwalt um Entschädigung geprellt


Seit neun Jahren kämpft Bernadeta Lewandowska um ihr Geld

Über 13 Jahre ist es her, dass die polnische Immigrantin Bernadeta Lewandowska bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Navarra querschnittsgelähmt wurde. Die heute 40-Jährige lebte damals noch nicht lange mit ihrem Mann in Spanien, wo sie sich ein besseres Leben erhofften. Auf Rat des Chefs ihres Mannes, der bei dem Unfall nur leicht verletzt wurde, ließen sie sich im Rechtsstreit mit der Versicherung von dem Staranwalt Luis Alberto Pinillos Mora vertreten.

Madrid – Erfolgreich, so schien es jedenfalls zu Beginn. Während Bernadeta täglich zur Rehabilitation ging, verhandelte der renommierte Anwalt solange mit der Versicherung, bis diese im Dezember 1993 zu einer außergerichtlichen Einigung bereit war und der Querschnittsgelähmten eine Entschädigungssumme von 900.000 Euro zahlte.

Bernadeta sprach damals noch sehr wenig spanisch. Und da begann auch schon ihr Leidensweg, dessen Ende bis heute nicht abzusehen ist: Pinillos teilte ihr nach der Einigung mit, die Versicherung habe nur 751.265 Euro bezahlt. Erst Jahre später erfuhr sie den tatsächlichen Betrag. 75.126 Euro berechnete der Anwalt als Honorar.

Bernadeta zahlte er etwa dieselbe Summe aus und überredete sie dazu, den Rest rentabel für sie anlegen zu wollen. Für ihren monatlichen Unterhalt und wohl auch damit sie nicht misstrauisch wurde, überwies er monatlich 2.404 Euro. Das ging solange gut, bis der Anwalt fünf Jahre später schwer erkrankte und kurz darauf verstarb. Auf einmal blieben die monatlichen Zahlungen aus. Erst nach mehreren Anrufen in der Kanzlei teilte die Frau des verstorbenen Anwalts mit, dass sie damit nichts zu tun habe. „Ich stehe nur für mich und meine Kinder ein“, erklärte sie Bernadeta wörtlich. Das Paar, das inzwischen drei Kinder hatte, sah sich gezwungen, in eine Sozialwohnung umzuziehen und die Kinder sogar für ein Jahr in Pflege zu geben. Als Bernadetas Vater in Polen verstarb, hatte sie nicht einmal das Geld, um zum Begräbnis zu fahren. Erst im April 2003 endete der langwierige, komplizierte Prozess.  Obwohl die Frau des Anwalts zu mehreren Jahren Gefängnis sowie der Auszahlung von 900.000 Euro verurteilt wurde, gab es keine Möglichkeit an das Geld zu kommen. Erst als der Verkauf eines im Familienbesitz befindlichen Palastes (Wert 2,2 Millionen Euro) angeordnet wurde, kam Hoffnung auf. Diese wurde jetzt jedoch zerschlagen. Während auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gewartet werden musste, wo die Familie Pinillos Einspruch eingelegt hatte, war der Palast heimlich verkauft worden, noch bevor das Gericht die Verkaufssumme in Beschlag nehmen konnte.

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