Die „e-Administración“ wurde auf den Weg gebracht
Ab 2008 haben die Spanier das Recht, ihre Behördengänge per Internet, Handy oder interaktivem Fernsehen abzuwickeln. Per Gesetz sollen dann Online-Behördengänge die gleiche Gültigkeit haben wie direkt am Schalter.
Madrid – So hat es das Kabinett am 1. Dezember beschlossen und das Gesetz zur Regelung der „e-Administración“ auf den Weg gebracht, das bereits 2008 für die Zentralregierung und 2010 für die Regional- und Lokalregierungen in Kraft treten soll. Das Parlament muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen. Elektronische Vorgänge sollen die gleiche legale Geltung haben wie bisherige Dokumente. Dafür wird ein zentrales Register geschaffen, wo Dokumente eingereicht werden können, beispielsweise die Baupläne zur Beantragung einer Baugenehmigung.
Auch soll jeder Bürger das Recht haben, zu jedem Zeitpunkt den Bearbeitungsstand seines Antrags einzusehen und ein einmal eingereichtes Dokument nicht nochmals zu senden, wenn es bereits einmal einer anderen Behörde vorlag.
Der elektronische Ausweis mit Chip, der „eDNI“ soll dabei die Sicherheit garantieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]