Die Maßnahme soll auf Sonderaktionen beschränkt sein
Nach einem Bericht der Zeitung El Día kündigte José Luis Reina von BinterCanarias Ende September an, dass die kanarische Fluggesellschaft seit dem 1. Oktober die Nichtvorlage einer Meldebescheinigung anders als bisher behandeln werde.
Demnach sollen Residenten, die ihr Ticket mit dem 50-prozentigen Rabatt erworben hätten, aber bei Reiseantritt keine Meldebescheinigung vorzeigen könnten, in bestimmten Fällen ihre Reservierung und den bereits bezahlten Betrag komplett verlieren. Diese Maßnahme soll jedoch auf die unter Sondertarifen (z.B. „minitarifa“ oder „bintazo“) erworbenen Tickets beschränkt sein.
Raúl Alonso von der Verbrauchervereinigung UCE quittierte diese Ankündigung von Binter mit vollkommenem Unverständnis. Die Meldebescheinigung diene als Nachweis für die Berechtigung auf einen Residentenrabatt. Es sei logisch, dass derjenige, der die Bescheinigung nicht vorlegen könne, die Differenz zum normalen Ticketpreis nachzahlen müsse, aber nicht, dass er den bereits bezahlten Betrag ganz einfach verliere, so Alonso. Da bei der bisherigen Regelung den Airlines kein wirtschaftlicher Schaden entstand, sei diese Sonderregelung nicht zu rechtfertigen und verstoße möglicherweise gegen geltendes Recht. Des Weiteren hielt es der Verbraucherschützer für unerklärlich, warum die Maßnahme gerade bei Sonderaktionen angewendet werden soll.