Brandschaden in Valle Gran Rey


Die Rechtsanwaltskanzlei Cano & Luickhardt SL, mit Sitz im Süden von Teneriffa, Madrid und Barcelona, übernimmt die rechtliche Vertretung der Opfer der Brandkatastrophe auf La Gomera, die teilweise ihre Lebensexistenz und ihre Immobilie aufgrund der zögerlichen Brandlöschung verloren haben.

Es fehlte an der präventiven Brandvorsorge vonseiten der kanarischen Behörden, an Löschmitteln, und die Organisation war fehlerhaft. Notrufe wurden nicht entgegengenommen, und die Opfer mussten zusehen, wie ihr Eigenheim vor ihren Augen bis auf die Grundmauern niederbrannte.  Jetzt sind die Schadenersatzforderungen für die Opfer gegen die Verantwortlichen und die Versicherer geltend zu machen, um die rechtliche Verjährung der Ansprüche zu hemmen und wenigstens eine finanzielle Wiedergutmachung zu erlangen, die den Wiederaufbau ermöglicht und dem Verkehrswert nahekommt. Die spanische Verwaltungsbehörde verspricht Entschädigung, doch nur im Rahmen einer dürftigen Nothilfe, die weder feste Fristen der Auszahlung kennt, noch einen realistischen Wertausgleich darstellt.

Aufgrund der notwendigen rechtlichen Aufklärung der Geschädigten wurde eine Versammlung im Ärztezentrum Valle Gran Rey abgehalten, an der zahlreiche durch den Brand Geschädigte teilgenommen haben und eine juristische Vorgehensweise konzipiert, an die sich viele Opfer angeschlossen haben und noch weitere Brandopfer anschließen können.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cano & Luickhardt SL bietet den Brandopfern den notwendigen juristischen Beistand, sodass die Verantwortlichen von den spanischen Gerichten für das nachlässige Verhalten zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden. Das Ziel ist nicht nur die finanzielle Entschädigung, sondern auch ein Appell an die Behörden, dass in Zukunft die Prävention von Waldbränden im Vordergrund steht, Mittel zur Verfügung stehen, um Brandkatastrophen dieses Umfangs zu verhindern und die notwendigen Brandlöschmittel bereitstehen.

Rechtsanwaltskanzlei

Cano & Luickhardt S.L.

Tel. 922 788 881

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