Autonome Regionen und Stadtverwaltungen bezahlen ihre Zulieferer mit unzulässiger Verzögerung
Madrid – Brüssel hat Mitte Juni gedroht, Spanien werde sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten müssen, wenn die Regierung nicht rasch etwas gegen die lasche Zahlungsmoral ihrer öffentlichen Stellen unternehme. Insbesondere die autonomen Regionen und die Stadt- und Gemeindeverwaltungen zahlten demnach die Rechnungen ihrer Zulieferer und privater Dienstleister mit unzulässiger Verzögerung.
Bereits vor sechs Jahren hatte die EU wegen des ausgesprochen hohen Zahlungsverzugs der öffentlichen Hand im Geschäftsverkehr mit privatwirtschaftlichen Unternehmen ein Verfahren gegen Spanien eingeleitet. Dieses wurde auf Ersuchen der spanischen Regierung 2018 vorübergehend ausgesetzt, mit der Bedingung, dass umgehend entschieden gegen den deutlichen Zahlungsverzug vorgegangen werde. Dieses Verfahren wurde nun wieder eröffnet.
Die „regelrechte Kultur des Zahlungsverzugs“ gehe in diesem Fall vor allem zulasten von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese seien jedoch aufgrund der durch die Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise derzeit besonders gefährdet, heißt es unter anderem in der begründeten Stellungnahme, mit welcher Brüssel Spanien über die Wiedereröffnung des Verfahrens informierte. „Nach Ansicht der Europäischen Kommission stellt der Zahlungsverzug eine Verletzung der Verpflichtungen dar, die sich aus der Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU ergeben“, wird wörtlich moniert. Nach den EU-Rechtsvorschriften sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen (60 Tage im Fall von Krankenhäusern). Spanische Behörden zahlen jedoch im Schnitt erst nach knapp 70 Tagen. „Die rückständigen Zahlungen wirken sich negativ auf die Unternehmen aus, da so ihre Liquidität und ihre Möglichkeit zu wachsen behindert, ihre Belastbarkeit strapaziert und ihre Fähigkeit boykottiert wird, sich in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu optimieren.“
Seitdem das Verfahren ausgesetzt worden war, habe sich die Situation leider nicht verbessert. Zwar sei zu erkennen, dass sich die Behörden bemühen, jedoch genügten die bisherigen Anstrengungen nicht, um der Problematik Herr zu werden. Brüssel gibt Spanien nun zwei Monate, um auf die Stellungnahme zu reagieren. Sollte diese Antwort nicht zufriedenstellend ausfallen, werde man vor den Europäischen Gerichtshof gehen.
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