Die UNO kritisiert Spanien wegen des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Jugendliche Immigranten nach der Ankunft auf Lanzarote (Archivbild) Foto: EFE

Jugendliche Immigranten nach der Ankunft auf Lanzarote (Archivbild) Foto: EFE

Das Vorgehen zur Bestimmung des Alters verstoße gegen Menschenrechte

Madrid – Der Ausschuss für die Kinderrechte (Committee on the Rights of the Child, CRC), das Kontrollorgan der UNO, das die Einhaltung und Umsetzung des Übereinkommens für die Rechte der Kinder überwacht, hat Mitte Oktober in einem offiziellen Schreiben moniert, dass Spanien mit seinem Vorgehen zur Bestimmung des Alters von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gegen Menschenrechte verstoße.
In der Stellungnahme heißt es unter anderem, es komme immer wieder vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Spanien, trotz gegenteiliger Versicherung, von den spanischen Behörden als „Erwachsene“ eingestuft und in Internierungszentren für illegale Einwanderer geschickt werden. Konkret führt der UN-Ausschuss in diesem Zusammenhang 14 Fälle auf, in denen Spanien seit 2019 gegen das Recht auf Identität, das Recht, angehört zu werden, und das Recht auf besonderen Schutz von Kindern verstoßen hat, die unbegleitet geflüchtet sind.
Unter anderem wird dabei der Fall des aus Guinea stammenden M.B. beschrieben, der 2017 im Alter von 17 Jahren mit einem Flüchtlingsboot im südspanischen Almería ankam. Obwohl er der Polizei damals versicherte, minderjährig zu sein, wurde sein Alter auf 21 Jahre festgelegt, ihm das Asyl verweigert und er in einem Flüchtlingsinternierungszentrum für Erwachsene in Madrid untergebracht. Auch als es der Stiftung Fundación Raíces wenig später gelang, eine Kopie seiner Geburtsurkunde zu erhalten, die seine Minderjährigkeit bestätigte, wurde diese von den spanischen Behörden nicht anerkannt, und er erhielt weder besonderen Schutz, noch einen gesetzlichen Vormund, der sich für seine Rechte einsetzen konnte.
Lourdes Reyzábal, die Vorsitzende der Stiftung, zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des UN-Ausschusses, Spanien diesbezüglich offiziell zu rügen. „Wir kritisieren seit 10 Jahren vehement das Vorgehen der hiesigen Behörden bei der Bestimmung des Alters unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“, erklärte sie.
In der UN-Stellungnahme wird Spanien unter anderem dazu aufgefordert, „im besten Interesse der Kinder“ zu handeln und dies auch bei der Bestimmung des Alters als vorranging anzusehen.

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