Die mit hochauflösenden Kameras ausgestatteten Fluggeräte sind für die Verkehrsteilnehmer schwer auszumachen
Kanarische Inseln/Madrid – Die Kontrollen der Straßenverkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, DGT) sind für die Verkehrsteilnehmer immer schwieriger zu entdecken. Neben den fest installierten Radarfallen, gibt es die mobilen Geschwindigkeitsdetektoren, die am Straßenrand, in Streifenwagen sowie unmarkierten Fahrzeugen oder gar im Helikopter montiert werden, und praktisch überall eingesetzt werden können.
Seit August 2019 sind auch Drohnen im Einsatz. Doch erst drei von ihnen sind durch das Spanische Zentrum für Eich- und Vermessungswesen (CEM) zertifiziert. Nur die von diesen Drohnen erfassten Daten, dürfen als Grundlage für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens eingesetzt werden. Die anderen acht Drohnen der DGT werden für die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs genutzt.
Die Aufgabe der geeichten Drohnen ist es, Regelübertretungen aller Art zu beobachten und zu registrieren, beispielsweise das Telefonieren am Steuer, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, die Missachtung von Verkehrszeichen, das Befahren von Sperrflächen etc., damit die ertappten Verkehrsteilnehmer anhand der Aufnahmen sanktioniert werden können. Die ferngesteuerten Flug- geräte ergänzen die Arbeit der Helikopter der DGT, die das spanische Verkehrsnetz mit über 160.000 Kilometern Landstraße überwachen. Sie können in Höhen von bis zu 120 Metern operieren und bis zu zwanzig Minuten in der Luft bleiben. Der Aktionsradius beträgt einen halben Kilometer. Die hochauflösenden Kameras haben eine Reichweite von sieben Kilometern.
Sanktionen aufgrund der von den Verkehrsdrohnen aufgezeichneten Verstöße, können den Verkehrssündern entweder umgehend durch eine Streife der Guardia Civil mitgeteilt werden oder auf dem Verwaltungswege bearbeitet und zugestellt werden. Alle Anzeigen beinhalten den Fotobeweis der jeweiligen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung.