Cabify, Uber & Co: Oberster Gerichtshof stützt Lizenzvergabe


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Die Richtlinie des Cabildos, eine VTC-Lizenz pro 30 existierenden Taxi-Lizenzen zu genehmigen, wurde durch ein Gerichtsurteil bestätigt

Teneriffa – Die Verwaltungsgerichtskammer des Obersten Gerichtshofes hat der Inselregierung von Teneriffa recht gegeben bezüglich ihrer Vergabekriterien der Lizenzen für Mietwagen mit Chauffeur, wie sie Uber, Cabify und andere Unternehmen vermitteln.

Obwohl sich die beiden bekannten Unternehmen der Sparte, Cabify und Uber, bisher nicht auf der Insel eta­bliert haben, gibt es auf Teneriffa schon sechs Unternehmen dieser Art, die insgesamt 82 Lizenzen besitzen.

Ein privates Unternehmen hatte die Inselregierung verklagt, doch das Gericht stützte mit seinem Urteil die Vergaberichtlinien des Cabildos, die vorsehen, pro dreißig existierende Taxilizenzen eine Mietwagenlizenz zu genehmigen. Auf Teneriffa gibt es, nach den Daten der Inselregierung, 82 Mietwagenlizenzen und demgegenüber rund 2.500 Taxilizenzen.

Die Klage stützte sich darauf, dass in anderen Teilen Spaniens das Verhältnis für Mietwagenunternehmer günstiger ist. Doch das Gericht stellte klar, dass durch diesen Unterschied keine Benachteiligung entstehe.

Inselpräsident Carlos Alonso sieht die Arbeit des Cabildos zum Schutz des Taxigewerbes durch das Urteil bestätigt und wies darauf hin, dass noch weitere Kriterien für die Lizenzvergabe aufgestellt wurden: Das antragstellende Unternehmen muss mindestens eine Flotte von zehn Fahrzeugen haben, schon ein Jahr am Markt sein, Garagenflächen für 70% seiner Flotte besitzen, einen Fahrer pro Fahrzeug beschäftigen und Geolokalisierung für seine Fahrzeuge haben.

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