Das Ende des „Raucherparadieses“ naht


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Am 1. Januar tritt in Spanien das Antitabak-Gesetz in Kraft

Am 15. Dezember wurde im spanischen Abgeordnetenkongress endgültig das so genannte Antitabak-Gesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2006 kommen demnach erhebliche Veränderungen sowohl auf Raucher als auch auf Nichtraucher zu. Denn die Vorschriften, die ab dem Zeitpunkt in Spanien gelten werden, gehören mit zu den schärfsten Europas.

Madrid – Allein schon die Liste der Orte, an denen ab Januar 2006 Rauchverbot herrscht, lässt ahnen, wie Ernst es den Gesetzgebern mit ihrem Anliegen ist. Wie die Einhaltung der Normen allerdings kontrolliert werden kann, darüber soll an dieser Stelle einmal großzügig hinweg geblickt werden.

Wo gilt ab 1. Januar Rauchverbot?

– Streng verboten wird das Rauchen am Arbeitsplatz sein. (Einzige Ausnahme gilt für Arbeitsplätze im Freien.) Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, müssen mit Strafgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Obwohl diese Normative nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation bereits in weiteren 23 europäischen Ländern gilt, ist Spanien neben Irland der einzige Staat, in dem auch die Schaffung von eigens ausgewiesenen Raucherzimmern untersagt ist.

– Weitere Orte an denen Rauchverbot herrschen wird sind: geschlossene sportliche Einrichtungen; Veranstaltungsorte wie Theater, Oper, Kino etc., wobei hier bestimmte Raucherzonen eingerichtet werden dürfen; alle gesundheitlichen Einrichtungen (mit Ausnahme von psychiatrischen Anstalten); alle öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen; Telefonzellen, Aufzüge und die Räume, in denen Geldautomaten untergebracht sind; sämtliche öffentlichen Transportmittel und Installationen des öffentlichen Verkehrswesens (mit Ausnahme von Bahnsteigen und Haltestellen im Freien); Orte, an denen Lebensmittel behandelt, verpackt oder verkauft werden; Hotel- und Ferienanlagen müssen mindestens 30% der Unterkünfte als Nichtraucherzonen ausweisen.

Restaurants, Kneipen und Bars

Ein besonderes Kapitel sei in diesem Zusammenhang dem Gastronomie- und Kneipensektor gewidmet. Bars und Restaurants, die über 100 qm groß sind, dürfen maximal 30% ihrer Räumlichkeiten als Raucherzone nutzen. Dieser Bereich muss allerdings völlig von dem übrigen Lokal getrennt sein. Paravents oder sonstige provisorische und luftdurchlässige Vorrichtungen sind also nicht zulässig, die Eigentümer müssen je nach den herrschenden räumlichen Bedingungen Mauern ziehen bzw. verglaste Barrieren errichten lassen und den Bereich mit einer getrennten Belüftung ausstatten. Kleines Trostpflaster für die Gastronomen ist die Frist von acht Monaten, in denen die notwendigen Arbeiten durchgeführt sein müssen.

Etwas anders sieht die Normative für Lokale aus, die über weniger als 100 qm verfügen. Hier muss sich der Eigentümer entscheiden, ob sein gastronomischer Betrieb ein Raucher- oder Nichtraucherlokal ist. Entscheidet er sich für ersteres, ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Eintritt verboten und das Lokal muss am Eingang deutlich als Raucherbetrieb gekennzeichnet sein.

Die Gastronomen befürchten durch das Gesetz einen Rückgang der Einnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro.

Sanktionen

Personen, die erstmalig rauchend an einem Ort ertappt werden, an dem Rauchverbot herrscht, müssen mit einem Strafgeld von 30 Euro rechnen. Für Wiederholungstäter wird es dann jedoch gleich happig, bis auf 600 Euro darf sich in dem Fall die Sanktion belaufen.

Die Kontrollmaßnahmen müssen von den autonomen Regionen bzw. den Stadt- und Gemeindeverwaltungen veranlasst werden.

Ebenfalls sanktioniert werden können die Lokale und Einrichtungen, die keine gut sichtbaren Hinweise auf Raucher- und Nichtraucherzonen haben (30-600 Euro).

Sehr viel teurer wird es, wenn Eigentümer von beispielsweise gastronomischen Betrieben den Gästen trotz Verbot das Rauchen gestatten. Hier können Strafgelder zwischen 601 und 10.000 Euro fällig werden.

Entwöhnungsprogramme

Zwar ist die Förderung von Rauch-Entwöhnungsprogrammen von öffentlicher Seite erwünscht und soll auch finanziell unterstützt werden, doch der von der konservativen PP eingebrachte Änderungsvorschlag, Nikotinabhängigen Medikamente zur Rauchentwöhnung zu bezahlen, wurde im Kongress abgelehnt.

Maximaler Schutz für Minderjährige

Eines der Hauptziele des Gesetzes ist zu verhindern, dass bereits Minderjährige mit dem Rauchen anfangen. Derzeit liegt das durchschnittliche Einstiegsalter in Spanien bei 13 Jahren. Demnach ist der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige auch streng verboten. Minderjährige unter 16 Jahre dürfen außerdem auch keine Lokalitäten betreten, wo geraucht werden darf.

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