Das Kleingedruckte muss größer werden


Neue Bestimmungen der Bank von Spanien

Ab 2013 müssen die Buchstaben des „Kleingedruckten“ in den Verträgen der Banken mindesten 1,5 Millimeter hoch sein. Das geht aus einem Rundschreiben der spanischen Staatsbank hervor, das vor einigen Tagen im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlich wurde.

Madrid – Darin hat die Banco de España die neuen Regeln festgelegt, welche die Finanzinstitute befolgen müssen, wenn sie ihre Produkte verkaufen. Sie sollen dem besseren Schutz der Bankkunden dienen.

Die Maßnahmen wurden getroffen, nachdem zahlreiche Skandale an die Öffentlichkeit kamen, weil Sparkassen und Banken „Produkte“ an Anleger und Sparer verkauft haben, die nicht „deren Profil“ entsprachen. Es geht insbesondere um die sogenannten Vorzugsaktien, die von Kreditinstituten verkauft wurden, die jetzt pleite sind und vom Staat gerettet, also verstaatlicht werden mussten. Viele, meist kleine Anleger haben ihr Geld verloren oder müssen jetzt um eine Entschädigung kämpfen. Das Rundschreiben ist das Ergebnis einer Entscheidung, die bereits in der Ministerratssitzung am 28. Oktober letzten Jahres verabschiedet wurde.

„Die Buchstaben, die in den Dokumenten und Informationen verwendet werden, müssen groß genug sein, damit die Schrift leicht zu lesen ist. Die Kleinbuchstaben, die darin verwendet werden, sollen eine Höhe von mindestens 1,5 Millimeter haben.

Die neuen Regeln verschärfen die Bedingungen über die vorgeschriebenen Informationen für Kunden, die Produkte oder Leistungen vertraglich vereinbaren. Im Mittelpunkt stehen Kapitalanlagen, Kredite für Anschaffungen oder Hypotheken. Außer der Größe der Buchstaben schreibt die neue Verordnung vor, dass besonders relevante Abschnitte der Verträge oder Informationen extra hervorgehoben werden müssen, damit keine Verwechslungen möglich sind. Damit will die Bank von Spanien das Verkaufsverhalten der Kreditinstitute in die richtigen Bahnen lenken und ihre Transparenz erhöhen.

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