Das Kreuz mit dem Religionsunterricht


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Verfassungsgericht bestätigt Entlassung von Religionslehrerin aufgrund ihres Privatlebens

Nach einer jüngsten Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts ist es nicht verfassungswidrig, dass eine Religionslehrerin im Auftrag eines Bischofs entlassen wird, weil sie mit einem Mann zusammenlebt, der nicht ihr angetrauter Ehemann ist.

Madrid – Das Verfassungsgericht begründete seine polemische Entscheidung dahingehend, dass der Religionsunterricht weit mehr als nur die Vermittlung von bestimmten Fakten ist und deswegen die Vorraussetzung, die ein Lehrer dieses Fachs mitbringen muss, das Limit, das normale Unternehmen bei ihrer Angestelltenauswahl einhalten müssen, überschreiten.

Konkret geht es dabei um den Fall von María del Carmen Galayo Macías, die als eine der insgesamt rund 17.000 in Spanien tätigen katholischen Religionslehrern seit dem Schuljahr 1990/91 an verschiedenen öffentlichen Schulen auf den Kanaren unterrichtete. Ebenso wie alle anderen Religionslehrer war sie vom Staat eingestellt und auch bezahlt worden, die Empfehlung für ihre Einstellung unterlag allerdings, wie auch bei allen ihren Kollegen, dem Bistum. Im Oktober 2000 wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass sie keinen neuen Vertrag erhalten werde, weil sie mit einem Mann zusammenlebte, der nicht ihr Ehemann war, von welchem sie sich zuvor getrennt hatte. Ihre Entlassung war ebenfalls auf Entscheidung des Bistums geschehen.

Nach jahrelangem juristischem Kampf hat nun das spanische Verfassungsgericht diese Entlassung aufgrund ihres Privatlebens für „nicht verfassungswidrig“ befunden.

Dabei muss hinzugefügt werden, dass María del Carmen Galayo Macías längst kein Einzelfall ist. Immer wieder kommt es vor, dass in Spanien staatlich angestellte Religionslehrer aufgrund ihres Privatlebens entlassen werden.

Die Entscheidung wurde in Spanien mit geteilter Meinung aufgenommen. Während die einen sie als äußerst umstritten befinden und die „Einmischung des Staates in das Privatleben von Bürgern“ kritisieren, halten es die anderen für absolut richtig, dass die Vermittler der katholischen Doktrin sich auch dementsprechend in ihrem Privatleben verhalten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass in dieser Angelegenheit sicherlich weder auf juristischer noch auf gesellschaftlicher Ebene das letzte Wort gesprochen ist.

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