Die Regionalregierung hat die Corona-Verordnung geändert: Diskotheken, Nachtclubs und Karaoke-Bars dürfen auf Inseln in Warnstufe 1 und 2 bis 4.00 Uhr geöffnet bleiben; auf Inseln in Warnstufe 3 bis 3.00 Uhr
Kanarische Inseln – Seit Wochen geht die Zahl der Corona-Infektionen auf den Kanarischen Inseln zurück. Während die 7-Tage-Inzidenz im Juli noch bei fast 200 lag, sank sie bis 16. September auf 33,55. Mit Stand 16. September meldete die kanarische Gesundheitsbehörde 104 Neuinfektionen mit dem Coronavirus innerhalb der letzten 24 Stunden. Die Zahl der aktiven Fälle auf den Kanaren wurde zum 16.9. mit 5.019 angegeben; 253 Patienten mit Covid-19 wurden zu diesem Zeitpunkt in Krankenhäusern betreut, 50 davon auf Intensivstationen.
Teneriffa mit 7-Tage-Inzidenz von 29,08 jetzt nur noch in Warnstufe 2
Die Trendwende bei der Entwicklung der epidemiologischen Lage hat die Regierung dazu bewogen, die Warnstufen auf einigen Inseln herabzusetzen und die Öffnungszeiten für Diskotheken und Nachtclubs zu verlängern.
Seit dem 17. September gilt für die Inseln Teneriffa und Gran Canaria Warnstufe 2 und für Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro Warnstufe 1. Lediglich auf Fuerteventura bleibt die Warnstufe 3 erhalten.
Mit Stand 17. September wies Teneriffa eine 7-Tage-Inzidenz von 29,08 auf; auf Gran Canaria lag sie mit diesem Stand bei 33,31. Die hohe Inzidenz auf Fuerteventura, die mit 88,53 angegeben wird und dafür sorgt, dass für die Insel weiter Warnstufe 3 gilt, ist der Zahl der Neuinfektionen in der Hauptstadt Puerto del Rosario geschuldet. Dort wurden zwischen dem 10. und dem 17. September 67 neue Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet.
Auf Teneriffa ändert sich mit der Warnstufe auch die zulässige Belegung in der Gastronomie, in Innenräumen wie auf Terrassen. In Warnstufe 2 dürfen in Bereichen im Freien 75% der unter normalen Umständen zulässigen Gästezahl bewirtet werden, in Innenräumen die Hälfte.
Für Treffen im privaten und öffentlichen Raum gilt in Warnstufe 2 eine maximale Zahl von acht Personen, wenn diese nicht demselben Haushalt angehören.
3G-Regel im Nachtleben: verlängerte Öffnungszeiten sind an Bedingungen geknüpft
Der Beschluss der Regionalregierung, den Nachtlokalen längere Öffnungszeiten zu ermöglichen, trat nach der Veröffentlichung im regionalen Anzeiger BOC am 18. September in Kraft und gilt vorerst bis 31. Oktober 2021. Allerdings ist die Lockerung der Öffnungszeiten an die Bedingung der sogenannten 3G-Regel geknüpft. Inhaber von Nachtclubs, Diskotheken oder Karaoke-Bars, die in Warnstufe 1 und 2 bis 4.00 Uhr bzw. in Warnstufe 3 bis 3.00 Uhr Gäste empfangen und bewirten wollen, sind dazu verpflichtet, von ihrem Personal und sämtlichen Gästen einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen negativen Test oder eine Genesung zu verlangen. Bisher konnten Nachtlokale in Warnstufe 1 bis 3.00 Uhr, in Warnstufe 2 bis 2.00 Uhr und in Warnstufe 3 bis 1.00 Uhr öffnen.
Tanzen bleibt verboten
Die Wiederbelebung des Nachtlebens wird allerdings vorerst trotz längerer Öffnungszeiten nur eingeschränkt stattfinden, denn das Tanzen bleibt weiterhin verboten. Außerdem sind die Betreiber von Lokalen der Nachtclubszene dazu verpflichtet, die Kontaktdaten von Angestellten und Gästen zu erfassen, um Infektionsketten nachverfolgen zu können. Auch die Maskenpflicht bleibt in geschlossenen Räumen sowie im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, erhalten.
(*) Stand 17.9.2021