Mit Genugtuung konnte ich in Ihrer Ausgabe vom 28. Oktober lesen, dass der Nationale Gerichtshof die Spanische Marine aufgefordert hat, die Besatzung des Bootes zu benennen, das auf brutale Art und Weise gegen die Insassen eines Schlauchbootes von Greenpeace vorgegangen ist. Gegen die Verantwortlichen dieser Aktion sollte eine Untersuchung eingeleitet werden. Es ging um die Ölsondierungen, die der Repsol-Konzern bekanntlich im November 2014 vor Lanzarote und Fuerteventura durchführen ließ. Die Aktivisten der Umweltschutz-Organisation hielten sich mit ihren Schiff „ Artic Sunrise“ in kanarischen Gewässern auf und führten mit ihren Schlauchbooten friedliche Protestaktionen durch. Sie hatten angeblich die Bannmeile verletzt, welche um das Bohrschiff verfügt worden war, und das nahm die Marine zum Anlass, mit ihrem Motorboot eines der Schlauchboote zu rammen. Dabei wurden drei Personen verletzt. Diese Geschichte ist hinreichend bekannt, denn sie ging weltweit durch die Medien.
Was offenbar noch nicht bekannt ist: Der Gerichtshof hat die Strafverfolgung abgelehnt und den Fall zu den Akten gelegt, denn die Marine hatte ihrerseits Klage wegen Piraterie eingereicht. Leider habe ich mich zu früh gefreut – wieder einmal hat der Stärkere gewonnen.
Friedrich Wöllenweber
z.Zt. Playa de las Américas
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]