Das Verfassungsgericht befürwortet die Gesundheitsversorgung von Illegalen


„Der Sparzwang darf nicht über der Gesundheit stehen“

„Die Verhinderung des Zugangs zur Öffentlichen Gesundheitsversorgung von bestimmten Personengruppen gefährdet nicht nur die Gesundheit dieser Menschen, sondern auch die der gesamten Gesellschaft.“

Madrid – Das ist sinngemäß der Spruch des Spanischen Verfassungsgerichtes, das über die Entscheidung der Regierung zu befinden hatte, die illegal in Spanien lebenden Ausländer von der öffentlichen Gesundheitsversorgung auszuschließen. Außerdem sind die Verfassungsrichter der Meinung, dass das in der Konstitution garantierte Recht auf Gesundheit über den Sparmaßnahmen rangiert.

Dieser Spruch geht dem vollständigen Urteil voraus, das erst in einiger Zeit zu erwarten ist. Das Gericht widerspricht jedoch in aller Form der Entscheidung der Regierung von Mariano Rajoy, im Rahmen der verabschiedeten Sparmaßnahmen, illegale Ausländer von der Krankenversorgung auszuschließen. (Das Wochenblatt berichtete wiederholt.) Lediglich Notfälle und Entbindungen durften nach diesen Bestimmungen noch in den Gesundheitszentren und Hospitälern der Sozialversicherung behandelt werden. Die Regionalregierung des Baskenlandes hatte sich sofort dieser Entscheidung der Regierung widersetzt und die Krankenkarten der illegalen Ausländer nicht eingezogen.

Gegen die Zuzahlung bei der Medikamentenversorgung, welche ebenfalls Teil des Sparprogramms der Regierung ist, hatte das Verfassungsgericht jedoch nichts einzuwenden. Eine entsprechende Klage des inzwischen abgewählten Präsidenten der baskischen Regierung, Patxi López, wurde daher abgelehnt.

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