Das „verlorene“ Gnadengesuch für Richter Garzón


© EFE

Der Verband beantragte Audienz beim Justizminister

Der Verband „Europäische Richter für Demokratie und Freiheit – Medel“, der Anfang 2012 ein Gnadengesuch für den Richter Baltasar Garzón eingereicht hatte, welcher zu elf Jahren Berufsverbot verurteilt worden war, hat jetzt eine Audienz beim Justizminister beantragt.

Madrid – Dabei will das Richter-Kollektiv sich über eine Episode informieren, die jetzt bekannt geworden ist: Das Verschwinden seines Gnadengesuchs für Richter Garzón für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr. Wie das Wochenblatt berichtet hatte, war dieser wegen Rechtsbeugung verurteilt worden, weil er angeordnet hatte, Telefongespräche abzuhören, welche die Köpfe des Korruptionsringes Gürtel mit ihren Anwälten führten. Der Richter hatte stets versichert, dass er damit nur Schlimmeres verhindern wollte, weil es dabei darum ging, riesige Beträge und entsprechende Beweise „verschwinden zu lassen“.

Wie jetzt bekannt wurde, verließen die Unterlagen über das Gnadengesuch im Juni 2012 das Justizministerium in Richtung Oberster Gerichtshof. Doch dort sind sie offenbar niemals angekommen. Erst im Oktober 2013 sandte das Ministerium erneut einen Schriftsatz an den Obersten Gerichtshof, in dem Informationen bei der Staatsanwaltschaft und bei dem Gericht angefordert wurden, welches das Urteil verhängte. Im Klartext: der gesamte Vorgang begann noch einmal von vorne.

Weder das Justizministerium, noch der Gerichtshof will für diesen unerklärlichen Verlust die Verantwortung übernehmen, und so wird auch niemand untersuchen, weshalb von den sieben Schriftsätzen, die an diesem Tag das Ministerium verließen, ein einziger nicht angekommen ist. Auch hat sich ein ähnlicher Fall bislang nicht ereignet, obwohl immerhin rund siebentausend dieser Akten jährlich verschickt werden.

Das Justizministerium beharrt auf der Behauptung, es könne aufgrund des Ausgangsstempels beweisen, dass die Akte am 29. Juni an den Obersten Gerichtshof verschickt worden ist. Und natürlich könne es nicht die Verantwortung dafür übernehmen, was später damit geschah. Der Gerichtshof dagegen besteht darauf, dass die Akte dort niemals ankam.

Juan Bravo, Vize-Justizsekretär, erklärte seinerseits, ganz offensichtlich habe sich an einem bestimmten Punkt des Prozesses ein Irrtum eingeschlichen. Doch gebe es keinerlei Indiz dafür, dass böse Absicht dahinter stecke, weder im Ministerium noch beim Gerichtshof, und auch eine Intervention Dritter sei auszuschließen. Daher sei auch keine interne Untersuchung eingeleitet worden.

Auf die Frage, weshalb wichtige Unterlagen per Post verschickt und nicht durch Boten beim Gerichtshof ausgehändigt würden, erklärte Bravo, das sei schon immer so in seinem Ministerium gehandhabt worden. Er erinnerte daran, dass nicht alle Poststücke an den Obersten Gerichtshof gehen, sondern an Gerichte der Provinzen und Städte, die, welche die entsprechenden Urteile verhängt haben. Deshalb werde alles per Post verschickt. Das bedeute allerdings, dass es keine Sicherheit gebe, ob die Schriftstücke auch den Empfänger erreichen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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