Dekret zur Besteuerung von Vermögen, Grundbesitz und Selbstständigen


Das Finanzministerium brachte trotz des politischen Stillstandes verschiedene dringende Maßnahmen per Erlass auf den Weg

Madrid – Der Ministerrat hat ein Dekret mit verschiedenen dringenden Maßnahmen des Finanzministeriums verabschiedet, die mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft getreten sind. Da die spanische Regierung ihre Funktionen derzeit nur geschäftsführend wahrnimmt, bis eine neue Regierung gebildet ist, konnten die anstehenden Fragen nicht auf normalem Weg im Parlament behandelt werden und wurden deshalb per Erlass geregelt.
Dazu gehört die Beibehaltung der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) um ein weiteres Jahr. Diese Steuer wurde im Jahr 2011 unter der Regierung Zapatero zeitlich befristet wieder eingeführt, und seitdem wird ihre Gültigkeit alljährlich verlängert. Des Weiteren wurde die Aktualisierung der Katasterwerte beschlossen, durch die über Tausend Kommunen in die Lage versetzt werden, die Grundsteuer (IBI, Impuesto sobre Bienes Inmuebles) zu erhöhen.
Eine weitere der für 2020 beschlossenen Maßnahmen betrifft die Selbstständigen (Autónomos). Zum fünften Mal in Folge werden die Umsatz-Obergrenzen der sogenannten „Módulos“ für ein weiteres Jahr in der bisherigen Höhe beibehalten. Dabei handelt es sich um eine Steuermodalität, die es den dafür zugelassenen Tätigkeitsgruppen ermöglicht, ihre Einkommensteuer pauschal zu entrichten, ohne die einzelnen Geschäftsvorgänge nachweisen zu müssen.
Weiterhin gilt demzufolge im Jahr 2020, dass Selbstständige, deren Jahresumsatz 250.000 Euro nicht übersteigt und die nicht mehr als 125.000 Euro Umsatz durch Geschäfte mit anderen Unternehmen erwirtschaften, nach dieser vereinfachten Modalität versteuern dürfen. Das Finanzministerium hatte schon für 2019 geplant, die Umsatz-Obergrenze für die meisten Tätigkeitsgebiete auf 150.000 Euro bzw. 75.000 Euro abzusenken, doch wurde darauf auch in diesem Jahr wieder verzichtet, wodurch nach Angaben des Ministeriums eine halbe Million Selbstständige weiter nach dieser Modalität versteuern können.
Die Gruppe der spanischen Kleinselbstständigen wurde von der Wirtschaftskrise besonders schwer getroffen und hat sich bis heute nicht davon erholt, obwohl die spanische Wirtschaft insgesamt in den letzten Jahren gewachsen ist. Der durchschnittliche Jahresgewinn, den die im Rahmen der „Módulos“ arbeitenden Kleingewerbetreibenden angeben, liegt nur knapp über 10.000 Euro und damit fast 1.500 Euro unter den Einkommen vor der großen Rezession.

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