„Den König auszupfeifen ist kein Delikt“


Ungewöhnliches Urteil des Nationalgerichtes

Die Pfiffe beim Abspielen der Nationalhymne zum Beginn des Endspiels um die spanische Fußballmeisterschaft zwischen dem FC Barcelona und Athletic de Bilbao fallen unter das Recht auf Meinungsfreiheit.

Madrid – Das hat Santiago Petraz, Richter am Nationalgericht, entschieden und eine entsprechende Klage abgewiesen. Die Stiftung zur Verteidigung der Spanischen Nation – Denaes – hatte das Colectivo Catalunya Acció aus Katalonien und die Plataforma pro Selecciones Vascas Esait aus dem Baskenland als Organisatoren der Proteste und Pfeifkonzerte verklagt. Den beiden Gruppen wurde Majes­tätsbeleidigung und Verunglimpfung des spanischen Staates zur Last gelegt.

In seiner Urteilsbegründung folgte der Richter dem Kriterium des Staatsanwaltes, der bereits vorgeschlagen hatte, die Klage zu den Akten zu legen.

„Die Vorgehensweise der beiden Gruppen kann nicht als Delikt betrachtet werden“, argumentiert der Richter. „Sowohl die Pfiffe bei der Ankunft von König Juan Carlos im Mestalla-Stadion und während des Abspielens der Nationalhymne sowie das Entfalten von Spruchbändern mit der Aufschrift „Good bye Spain“ fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und können nicht als Diffamierung oder Beleidigung gelten“.

Die Tatsache, dass diese „freie Meinungsäußerung“ bei der Übertragung des Fußballspiels durch den staatlichen spanischen Fernsehkanal TVE herausgeschnitten wurde, kos­tete den Sportdirektor des Senders, Julián Reyes, übrigens den Posten.

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