Das Urteil kann auch bei laufenden Räumungsklagen greifen
Die Europäische Justiz hat den Menschen, die von Zwangsräumungen bedroht sind, das gegeben, was ihnen die spanischen Institutionen nicht geben konnten – die Hoffnung, ihr Heim zu behalten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat der spanischen Normative über Hypotheken und Zwangsräumungen gleich zwei harte Schläge versetzt.
Madrid/Luxemburg – Das Urteil aus Luxemburg besagt auf der einen Seite, gewisse Aspekte des Gesetzes seien die Ursache dafür, dass Tausenden Familien in den letzten Jahren ihr Heim genommen wurde, obwohl diese der Europäischen Gesetzgebung widersprechen. Sie sind nicht mit den europäischen Direktiven über den Schutz der Verbraucher vereinbar, die 1993, also vor nunmehr zwanzig Jahren verabschiedet wurden.
Ab sofort können die Richter, die zu überprüfen haben, ob Hypothekenverträge missbräuchliche Klauseln enthalten und solche feststellen, die Zwangsräumung einstweilig aussetzen lassen. Auf der anderen Seite legte der Europäische Gerichtshof eine Serie von Prinzipien fest, wie spanische Richter in Zukunft zu interpretieren haben, wann Klauseln als missbräuchlich zu betrachten sind.
Diese Kriterien bedeuten in der Praxis, dass viele Banken einen großen Teil der Konditionen ihrer Kredit- und Hypothekenverträge ändern müssen. Das Europäische Tribunal antwortet mit diesem vernichtenden Urteil über das spanische Hypothekengesetz und über die Banken auf zwei Streifragen mit nachteiligen Auswirkungen für die Bankkunden, die von José María Fernández Seijo, einem Richter des Handelsgerichtes von Barcelona, aufgeworfen wurden.
Er fragte erstens, ob es die Normen dem Kreditinstitut CatalunyaCaixa erlauben, ihrem Kunden Mohamed Aziz per Zwangsräumung seine Wohnung zu nehmen, die er als konform mit den Europäischen Richtlinien bezeichnet hatte. In einer anderen Verhandlung dagegen hatte er eingeräumt, dass eine der Klauseln des Hypothekenvertrages missbräuchlich sei. Luxemburg hat auf die Frage, ob der betreffende Vertrag gesetzeskonform sei, eindeutig nein gesagt.
Dieses Urteil wird weitreichende Folgen haben. Wenn bislang hier in Spanien ein Hypothekenschuldner mit seinen Zahlungen in Rückstand geraten ist, konnte das Kreditinstitut im Schnellverfahren eine Zwangsräumung in Gang setzen. Wenn der Schuldner der Meinung war, dass die Kreditbedingungen des Vertrages, den er unterschrieben hatte, missbräuchlich waren, hatte er die Möglichkeit, eine Klage einzureichen. Ein langwieriges Verfahren, dessen Urteil meist lange auf sich warten lässt. Selbst wenn die Richter zu seinen Gunsten entschieden hatten, hat er sein Heim bereits verloren, weil die Zwangsräumung längst vollzogen war. Er hatte auch die Möglichkeit, eine Entschädigung einzuklagen, doch seine Wohnung erhielt er nicht zurück. Die Richter konnten eine Räumung nicht einstweilig aussetzen, auch wenn sie festgestellt hatten, dass die Verträge der Bank unrechtmäßige Klauseln enthielten. Ab sofort kann der Richter durch dieses Urteil, das unmittelbar anwendbar ist, diesen Schritt anordnen.
Eine weitere Frage, die der Richter Fernández Seijo an den Europäischen Gerichtshof gerichtet hatte, ging um die Auslegung des Begriffs missbräuchlich. Sei es als Missbrauch zu bezeichnen, dass die Bank die Hypothek als gekündigt betrachten kann, wenn der Schuldner mit einer einzigen Rate im Rückstand ist? Wenn Verzugszinsen in Höhe von 18% erhoben werden, obwohl der geltende Zinssatz der Bank bei 4,87% liege. Hier hat das Europäische Gericht entschieden, dass es im Ermessen des nationalen Richters liegen sollte, zu entscheiden, ob solche Klauseln als Missbrauch zu bewerten sind.
Niemand kennt exakte Daten über die Zahl der Familien, die in den letzten Jahren ihr Heim verloren haben, da die Gerichtsbarkeit nicht zwischen der Zwangsräumung einer ersten Wohnung, einer Ferienwohnung oder Garagen unterscheidet. Aber über den unglaublichen Anstieg der Zwangsräumungen gibt es wohl keinen Zweifel. Mehr als 250.000 Verfahren über Räumungsklagen haben zwischen 2008 und 2012 stattgefunden. Ein Anstieg von mehr als 200% gegenüber den vorangegangenen fünf Jahren.
Regierung will schnell reagieren
„Die Regierung wird Reformen der derzeitigen spanischen Gesetzgebung über Hypotheken durchführen“, hat die Regierungssprecherin und Vizepräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría mitgeteilt, nachdem das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bekannt wurde. „ Wir haben bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, an der verschiedene Ministerien beteiligt sind, speziell das Wirtschafts- und das Justizministerium.“
Einzelne Fälle können sofort gestoppt werden
José María Fernández Seijo, der Richter, der das spanische Hypothekengesetz vor das Tribunal in Luxemburg gebracht hatte, erklärte, nachdem er die gute Nachricht erhalten hatte: „Ab heute kann man die Zwangsräumungen stoppen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Rechte der Verbraucher verletzt werden.“ An anderer Stelle hat er eingeräumt, dass in der Vergangenheit mancher Richter bei der Interpretation von Kreditverträgen in Auslegung des umstrittenen Gesetzes regelrechte Verbiegungen durchführen musste, um Räumungen noch ausbremsen zu können.
Ein Sprecher des Obersten Gerichtshofes des Baskenlandes kommentierte den Spruch des Luxemburger Tribunals mit den Worten: „Endlich sind die Richter nicht mehr die Geldeintreiber der Banken. Dieses Urteil versöhnt uns mit den Bürgern.“
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