Kanarische Inseln – Der Präsident des Kanarischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Superior de Justicia de Canarias, TSJC) hat wegen der Corona-Krise die sofortige Aussetzung aller anstehenden gerichtlichen Verfahren angeordnet. Er folgt damit den Richtlinien des Justizgeneralrates (Consejo General del Poder Judicial).
Schon zehn Tage zuvor hatte der Justizgeneralrat spanienweit alle nicht dringenden Fälle auf Eis gelegt und auf vielfaches Ansuchen der Richter und Staatsanwälte in den besonders schwer von der Coronavirus-Epidemie betroffenen Gebieten – Madrid, Baskenland, Igualada (Barcelona) und Haro (La Rioja) – alle gerichtlichen Aktivitäten vorübergehend beendet. Nun wurde diese Maßnahme auch für die Kanarischen Inseln als notwendig erachtet und umgesetzt.