Der Oberste Gerichtshof befasst sich mit den Revolving-Kreditkarten von Wizink


Wizink ist Namensgeber des WiZink Centers (früher: Sportpalast) in Madrid. Foto: EFE

Madrid – Der Oberste Gerichtshof soll klären, ob die hohen Zinsen der sogenannten Revolving-Kreditkarten als Wucher zu betrachten sind oder nicht. Nach Monaten der Unklarheit hat Wizink, das in diesem Zusammenhang am meisten verklagte Kreditinstitut, als erstes die Initiative ergriffen, und, statt wie bisher zu zahlen, wenn ein Urteil vorlag, beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt.
Die Entscheidung des Gerichts wird Auswirkungen auf Tausende von Verbraucherklagen haben, ebenso wie auf die Banken, die diese Kreditkarten ausgeben. Bei der Revolving Card müssen die abgerufenen Geldbeträge nicht wie bei der gewöhnlichen Kreditkarte mit der monatlichen Abrechnung sofort beglichen werden. Stattdessen besteht ein flexibler Abrufkredit, der teilweise oder ganz ausgeschöpft und wahlweise in einer Summe oder in monatlichen Raten zurückgezahlt werden kann.
Die Banken, welche diese Kreditkarten mit Kreditfunktion ausgeben, sehen sich einer Klageflut gegenüber. Massenhaft werden Urteile zu ihren Ungunsten gefällt, welche die Verträge der Revolving Cards mit ihren Zinsen um 25% für sit- tenwidrig und somit nichtig erklären. Bisher verloren die Geldinstitute die Klagen meist in erster Instanz, legten daraufhin beim zuständigen Provinzgericht Berufung ein, verloren erneut und zahlten. Nun hat Wizink, eine ehemalige Tocher der Banco Popular, dieses Muster mit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes durchbrochen.
Gegen Wizink sind in diesem Zusammenhang rund 2.500 Klagen erhoben worden. Die ergangenen Urteile haben das Kreditinstitut bisher 25 Millionen Euro gekostet.
Der Oberste Gerichtshof will den Fall schnellstmöglich verhandeln, um der Klagewelle, welche die Revolving-Kreditkarten verursacht haben, Einhalt zu gebieten. Ein vorheriger Versuch, die Problematik vor den Obersten Gerichtshof zu bringen, scheiterte daran, dass der Kläger im vergangenen Juni von seiner Berufungsklage zurücktrat. Es handelte sich um einen der seltenen Fälle, in welchen das Provinzgericht der Bank im Berufungsverfahren Recht gegeben und einen Zinssatz von 22,42% nicht als Wucher beurteilt hatte.
Nahezu alle Banken bieten Revolving Cards an, darunter die CaixaBank, BBVA, Santander, aber auch die Finanzierungsabteilungen von Alcampo und Carrefour. Im Beschwerdebericht der Spanischen Zentralbank von 2018 wird auf die hohe Zahl diesbezüglicher Verfahren hingewiesen. Die Banco de España empfiehlt den Banken, die Kunden besser zu informieren.

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