Der komplizierte Gang zur Urne


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Die übermäßige Bürokratie für wahlberechtigte Auslandsspanier hat die Wahlbeteiligung reduziert

Madrid – Mehr als zwei Millionen Spanier leben im Ausland. Für diejenigen, die wählen möchten, wird es in diesem Jahr besonders schwierig und aufwendig sein. Es stehen ja nicht nur die Generalwahlen am 28. April, sondern auch die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai an. Seit 2011 ist das Verfahren für die Auslandsspanier ohnehin schon kompliziert, nun wird sich der Aufwand wohl noch einmal verdoppeln, sollte die Wahlkommission nicht rechtzeitig eine andere Lösung vorweisen.

Im Jahr 2011 wurde das System „voto rogado“ eingeführt. Seitdem müssen Auslandsspanier einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Spanier stellen und den Stimmzettel beantragen. Die Beantragung ist aufwendig. Hinzu kommt, dass die lokalen Post-Dienste nicht immer zuverlässig sind und es schon vorgekommen ist, dass die Stimmzettel erst nach der Wahl eingetroffen sind. Jedenfalls ist die Wahlbeteiligung bei den Auslandsspaniern seit Einführung der „erbetenen Stimme“ von 32% im Jahr 2008 auf knapp 5% im Jahr 2011 zurückgegangen.

Alle Parteien sind sich über die Abschaffung des „voto rogado“ einig. Zuletzt war Ende letzten Jahres eine Eingabe der Regierung gescheitert, wonach allen in das Wählerverzeichnis der Auslandsspanier eingetragenen Personen automatisch die Stimmzettel zugeschickt werden sollten. Damit sollte das Verfahren verkürzt, Zeit gespart und der rechtzeitige Erhalt der Stimmzettel garantiert werden. Doch die PP lehnte den Eintrag ab. Mittlerweile ist es für einen erneuten Versuch zu spät, denn das Abgeordnetenhaus ist aufgelöst. Nun liegt es an der Wahlkommission, noch rechtzeitig eine behelfsmäßige Lösung zu finden, damit die Auslandsspanier die aufwendigen Verfahren nicht zweimal durchlaufen müssen.

PP und Podemos befürworten, dass der Antrag für die Generalwahlen auch für die Europa- und Kommunalwahlen gelten soll. Doch das wird rechtlich kaum möglich sein, denn das Wahlgesetz schreibt getrennte Anträge für jede Wahl vor, wie Experten gegenüber der Zeitung El País erklärten.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Anträge gleichzeitig zu stellen. Das wiederum könnte daran scheitern, dass die Europa- und Regionalwahlen erst drei Tage nach dem Ablauf der Frist zur Beantragung der Einschreibung in das Wählerverzeichnis für die Generalwahlen ausgerufen werden.

Wie die Wahlkommission entscheidet, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

Laut Nationalem Statistikinstitut leben die meisten Auslandsspanier in Argentinien (457.000), gefolgt von Frankreich (253.600) und Venezuela (167.000).

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