Vor Kurzem hat die spanische Regierung neue Fahrverordnungen mit bedeutenden Änderungen für Motorradfahrer eingeführt. Eine der wichtigsten neuen Maßnahmen ist die Einführung einer neuen Fahrerlaubnis, A-2, welche nur für Motorräder bis 500 Kubikzentimeter gilt.
Die Fahrerlaubnis A-2 schließt die Lücke zwischen Zweirädern mit geringem und solchen mit großem Hubraum und gilt für Fahrer deren Motorräder einen mittelwertigen Hubraum haben. Von nun an muss ein Motorradfahrer für mindestens zwei Jahre die A-2 Fahrerlaubnis innehaben, um für den Führerschein Klasse A, der für alle Motorradklassen gilt, qualifiziert zu sein. Durch die neue Regelung enfällt das vorherige System der Leistungsbegrenzung, bei welchem zwei Jahre lang Motorräder mit bis zu 34 PS gefahren werden mussten, um die Fahrerlaubnis Klasse A zu erhalten.
Außerdem haben die spanischen Behörden das Mindestalter für Fahrer von Motorrädern mit über 500 Kubikzentimetern auf 20 Jahre erhöht. Beide Maßnahmen sollen Motorradfahrern dazu dienen, Erfahrung zu sammeln, bevor sie größere Maschinen fahren, da diese für den Großteil der schweren Unfälle verantwortlich sind.
Mit der neuen Gesetzgebung passt sich Spanien den europäischen Regelungen an und schließt außerdem noch weitere Veränderungen ein, die die spanische Regierung schon vorher eingeführt hatte, wie etwa die Erhöhung des Mindestalters für Mopedfahrer von 14 auf 15 Jahre. Auch die Fahrerlaubnis für Mopeds, die sich AM nennen wird, wird Änderungen unterliegen. So wird es zum Beipiel Fahrern unter 18 Jahren untersagt sein, Beifahrer mitzunehmen.
Auch die Gültigkeitsdauer der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A und B ändert sich erheblich und wird von 10 auf 5 Jahre reduziert werden.
Eine Information von Linea Directa.
Weitere Informationen unter Tel. 902 123 482.
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