Der „Preis“ für unsoziales Verhalten


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Schmierereien und unerlaubte Graffitis sind am teuersten

Den Müll außerhalb der hierfür vorgesehen Zeiten in die Container deponieren, Zigarettenkippen achtlos einfach auf die Straße werfen, Graffiti … all dies stört die Anwohner und kostet die kommunalen Kassen – also die Bürger – jedes Jahr eine Menge Geld.

Zur Vermeidung dieses rücksichtslosen Verhaltens sehen auch die kanarischen Gemeindeverordnungen Geldbußen zwischen 30 und 2.000 Euro vor.

Wenn zu später Nachtstunde ein Müllsack in den Container fliegt, werden beim ersten Mal 60 Euro Strafe fällig. Wiederholungstäter können sich auf eine Geldbuße von bis zu 180 Euro einstellen. Das Einwerfen von Paletten oder Bauschutt wird mit einem Betrag zwischen 601 und 1.803 Euro geahndet.

Wer sich dabei erwischen lässt, Zettel oder Zigarettenkippen auf  öffentlichen Straßen zu entsorgen, wird mit 150 Euro (beim ersten Mal) bzw. mit bis zu 451 Euro (bei Folgetaten) zur Kasse gebeten.

Das Urinieren auf öffentlicher Straße kann mit 90 bis 270 Euro geahndet werden. In Breña Baja auf La Palma geht man mit dem Hinterlassen jeglicher menschlicher Ausscheidungen, darunter auch Spucke, besonders streng um. Auf stark frequentierten oder von Minderjährigen aufgesuchten Plätzen oder geschützten Gebäuden können bis zu 1.500 Euro fällig werden.

Das Füttern von Tauben, Katzen oder Hunden auf öffentlichen Straßen und Plätzen kann zwischen 30 und 150 Euro kosten, denn den Tierfreunden ist oft nicht bewusst, dass ihr Verhalten zu Mäuse-, Ratten- und Ungezieferplagen führen kann.

Für das unerlaubte Aufhängen von Plakaten können schnell zwischen 601 Euro und 1.803 Euro fällig werden. Die höchsten Geldbußen gibt es jedoch für Schmierereien und unerlaubte Graffiti, die ihre Urheber mit 902 bis 2.705 Euros teuer zu stehen kommen.

Für Randalierer, die Papierkörbe bzw. Müllcontainer beschädigen oder zerstören, haben die Gemeinden Geldbußen zwischen 150 und 451 Euro vorgesehen.

Fällt ein derartiges unsoziales Verhalten den Lokalpolizisten auf, zeigen sie dies beim zuständigen Amt (z.B. für Gesundheit oder Umwelt) an.

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