Deutschen Auswanderern steht Geld aus dem Verkauf der Beamten-Versicherung zu


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Eine Information der ›DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen‹

Auf ehemalige Versicherte der Deutschen Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt wartet Geld: Sie können bis zum 1. Oktober 2012 den Coupon 2 ihres Berechtigungsscheins über ausgewählte Banken und Sparkassen einlösen. DBV-Vorstandsvorsitzender Hans-Joachim Krauß bezifferte den dafür zur Verfügung stehenden Betrag mit rund 265 Mio. Euro.

Zwischen 2007 und 2009 hat die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen bereits den Coupon 1 des so genannten Berechtigungsscheins eingelöst und mehr als 173 Mio. Euro ausgeschüttet.

Entstanden sind diese Ansprüche ehemaliger Lebens- und Rentenversicherter im Zusammenhang mit der Privatisierung der damaligen DBV-Versicherungsgruppe. So erhielten bereits im Jahr 1990 die Berechtigten* Veräußerungsüberschüsse aus dem Gang an die Börse von umgerechnet 300 Mio. Euro, die ihnen direkt auf ihre Versichertenkonten gutgeschrieben wurden. Die Auszahlungen bei Vorlage der Coupons 1 und 2 ergeben sich weitgehend aus dem Verkauf des restlichen Aktienpakets von ca. 25% an der vormaligen DBV-Winterthur Holding AG im Jahr 2006 sowie dem Liquidationsüberschuss. Branchenkenner bezeichnen diese Einbeziehung von Versicherten in die Erlösverteilung eines Börsengangs als bislang einzigartig in der deutschen Versicherungslandschaft.

Banken nehmen Coupon 2 entgegen

Alle berechtigten Versicherten, rund 600.000, erhielten jeweils einen so genannten Berechtigungsschein, der den Anteil am Veräußerungsüberschuss dokumentiert. In diesen Berechtigungsschein sind drei nummerierte Coupons eingedruckt. Der Coupon 1 konnte zwischen dem 1. März 2007 und dem 2. März 2009 eingelöst werden. Jetzt wird der Coupon 2 eingelöst. Mit diesem Coupon werden  anteilige Werte aus dem Liquidationsüberschuss verteilt. Dies wird – zeitlich verschoben – mit jeweils einer Abschlags- und einer Schlusszahlung geschehen.

Der Coupon 2 kann seit dem 30. September 2009 bis zum 1. Oktober 2012 bei den Filialen der Commerzbank, der Dresdner Bank, der Hypovereinsbank, den Volks- und Raiffeisenbanken sowie einer Reihe von Sparkassen eingereicht werden. Der ausgeschnittene Coupon 2 wird mit einem Einreichungsformular bei den genannten Kreditinstituten vorgelegt. Das Formular ist bei Banken und Sparkassen, über das Internet unter www.dbvoer.de“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>www.dbvoer.de“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>www.dbvoer.de oder unter der Service-Nummer: 01803 – 202 608 (9 Cent/Minute) zu beziehen.

Abschlags- und Schlusszahlung vorgesehen

Die Aufteilung in eine Abschlags- und eine Schlusszahlung sei notwendig, da der Liquidationsüberschuss erst am Ende der dreijährigen Vorlagefrist des Coupons 2 ermittelt werden könne, erläutert Krauß. Die Schlusszahlung wird dem Berechtigten, der zuvor eine Abschlagszahlung erhalten hat, automatisch auf sein Konto überwiesen.

In den ersten  Monaten nach dem Start der Einlösung des Coupons 2 gab es einen starken Andrang von Couponeinreichern bei Banken und Sparkassen. Vorsorglich wird deshalb darauf hingewiesen, dass Zahlungen erst 90 Tage nach dem Einreichen des Coupons 2 fällig werden.

Bislang haben ca. 126.000 Berechtigte ihren Coupon 2 eingelöst und dafür ca. 79 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen unter www.dbvoer.de“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>www.dbvoer.de“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>www.dbvoer.de oder unter der Service-Nummer 01803 – 202 608 (9 Cent/Minute).

* Einen Berechtigungsschein haben Versicherungsnehmer der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Renten-Versicherungs-anstalt erhalten, deren Lebens- und Rentenversicherungsverhältnisse am 31. De-zember 1989 schon und am 26. April 1990 noch bestanden und bei denen keine Gesamtentschädigung vorgenommen wurde. Alle anderen Kunden der ehemaligen DBV-Gruppe haben keinen Berechtigungsschein erhalten.

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