„Deutscher Vertrag“ bereits im April spruchreif?


Maßnahme gegen Arbeitslosigkeit

Bereits im April soll das in Spanien als „deutscher Vertrag“ bekannt gewordene Subventionsprogramm auf den Kanarischen Inseln eingeführt werden.

Dies kündigt der kanarische Minister für Arbeit, Industrie und Handel, Jorge Rodríguez an, falls es zügig die letzte Hürde, den Arbeitsrat, passiert.

Mit dem sogenannten „deutschen Vertrag“ können Unternehmen Kürzungen von Arbeitszeit und Gehalt vornehmen, wobei die Differenz zum ursprünglichen Gehalt dann vom Arbeitsamt gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer die weniger gearbeiteten Stunden in Fortbildungsmaßnahmen investiert. Bereits Ende des vergangenen Jahres war diese Maßnahme energisch vom Leiter des kanarischen Arbeitsamtes, Alberto Génova, eingefordert worden, da er darin ein sinnvolles Mittel sieht, um weiteren Arbeitsplatzverlusten vorzubeugen (Wochenblatt, 20.12.09). So dürfen die Unternehmen, die an diesem Programm teilnehmen wollen, keinen Mitarbeitern kündigen. Im übrigen sollen auch Unternehmen, die Arbeitslose anstellen, ähnliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.

Fortbildung

Für die Ausgleichszahlungen will die kanarische Regierung vorerst 5 Millionen Euro bereitstellen. Weitere 47 Millionen Euro sollen in die Fortbildung gesteckt werden; dadurch soll das Gesamtangebot für die Kanaren auf 1.000 Kurse angehoben werden. Spätestens Ende Juli sollen die Kurse beginnen und dann im Mai 2011 beendet sein. Innovativ ist bei diesem Programm, dass die Themenvorschläge für die Fortbildungskurse von den Unternehmen selbst und den Gewerkschaften eingebracht werden sollen, die dann auch für die Erteilung des Unterrichts verantwortlich sein werden.

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