„Deutscher Vertrag“ dringend gefordert


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Als wirksame Maßnahme gegen Arbeitsplatzverlust

Als „deutscher Vertrag“ wird in Spanien die Option gehandelt, Arbeitszeitverkürzungen gekoppelt mit staatlichen Zuwendungen und Fortbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer einzuführen, um die Arbeitslosenzahlen einzudämmen.

Auf Teneriffa fordert Alberto Génova, Chef des kanarischen Arbeitsamtes, nun dringend die Verabschiedung einer derartigen Maßnahme.

„Es handelt sich hier keinesfalls um ein Wundermittel, mit dem all unsere Probleme auf einen Schlag gelöst wären“, sagte er, „doch wäre es sehr wohl wirksam gegen weitere Arbeitsplatzverluste.“

Es sei ein Jammer, dass so viel Zeit mit sinnlosen Diskussionen zwischen Regierung und Gewerkschaften vertan worden ist und nun schluss­endlich doch Einigkeit darin herrsche, dass das „deutsche Modell“ ein sinnvoller Ansatz sei, der übernommen werden sollte.

Bekanntlich geht es darum, dass Unternehmen bei Bedarf die Möglichkeit geboten wird, Arbeitszeit- und entsprechende Lohnkürzungen einzuführen. Die nicht gearbeiteten Stunden werden dem Arbeitnehmer von staatlicher Seite vergütet, wobei er sich dazu verpflichtet, die nicht gearbeiteten Stunden in Fortbildungsmaßnahmen abzuleisten.

Diese deutsche Formel ist nach Ansicht von Génova eine ausgesprochen wirksame Methode, weitere Entlassungen zu vermeiden und die Arbeitskraft eines Unternehmens flexibel an die Marktbedingungen anzupassen, „während bei uns Leute entlassen werden, damit die Verbleibenden unter den bisherigen Bedingungen weiterarbeiten können.“ Er begreife nicht, wieso diese Maßnahme nicht schon längst ein­geführt ist, wo sie doch „als wirksam erkannt wurde“.

„Wer von der Arbeitslosigkeit bedroht ist“, so Génova, der 600 neue Arbeitslose auf den Kanaren im November anführte, „der kann nicht länger warten.“

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