Der Startschuss fiel am 5. April – Abgabeschluss ist der 30. Juni
Kanarische Inseln/Madrid – Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016 hat am 5. April begonnen, wenn diese auf telematischem Wege eingereicht wird. Für die konventionelle Abgabe beginnt die Frist am 11. Mai. Sie endet in beiden Fällen am 30. Juni. Wer allerdings seine Nachzahlung per Bankabbuchungs-Auftrag erledigen will, muss diesen bis zum 26. Juni einreichen. Das Hilfsprogramm PADRE zur Anfertigung der Steuererklärung, das bereits im vergangenen Jahr teilweise „aus dem Verkehr gezogen“ wurde, und nur noch für bestimmte Einkommensgruppen anwendbar war, wurde durch das System „Renta web“ ersetzt. Es ist jetzt für alle Steuerpflichtigen anwendbar, unabhängig davon, welche Einkommen – aus Berufstätigkeit, Kapitalvermögen, selbstständige Tätigkeit etc. – erklärt werden. „Renta web“ ersetzt sowohl das Programm PADRE als auch den sogenannten Borrador, eine Art Einschätzung des Finanzamtes aufgrund dort vorliegender Daten und ist praktisch eine Kombination von beiden.
Über www.agenciatributaria.es kann man sich in das elektronische Netz der Finanzbehörde einloggen und findet dort wie bisher den Borrador vor, doch wesentlich vereinfacht, und er steht jetzt für alle Steuerpflichtigen mit jeglichen Einkommensarten zur Verfügung. „Renta web“, so die Finanzbehörde, weist nicht mehr die technischen Probleme beim Herunterladen der Daten des Borradors auf, der übrigens bisher lediglich für bestimmte Einkommensgruppen existierte.
Eine Erleichterung für den Steuerzahler ist sicherlich auch die Tatsache, dass er nur noch das Dokument für die Nachzahlung oder Rückerstattung zusammen mit einer Referenznummer bei seiner Bank einreichen muss und nicht mehr das gesamte „Paket“ der Steuererklärung, wie es bislang der Fall war.
Nicht nur die komplette Ablösung des Systems PADRE durch „Renta web“ ist die Neuheit der Kampagne 2016 sondern auch die Tatsache, dass der Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, für die bereits eingereichte Erklärung eine Berichtigung durchzuführen, indem er das im Formular dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt. Die Erklärung kann einen schriftlichen Antrag ersetzen, und es können die entsprechenden Dokumente oder Belege beigefügt werden. Diese Unterlagen werden über das elektronische Register der Agencia Tributaria übermittelt oder beim zuständigen Finanzamt direkt eingereicht.
Die sogenannte „autoliquidación“, also Selbsterklärung, ist sicherlich nur für Personen ratsam, die lediglich ein Einkommen aus Berufstätigkeit haben und schnellstmöglich an ihre Steuerrückzahlung kommen möchten. Wer über mehrere Einkünfte verfügt – Zinsen, Mieteinnahmen etc. oder Sonderausgaben absetzen möchte, oder wer unsicher ist, ob er das System „Renta web“ richtig versteht, sollte sich lieber einem Steuerfachmann anvertrauen.
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