Ein Artikel von Ottmar Beck (Alltrust AG)
In der letzten Ausgabe haben wir versprochen, Ihnen die wichtigsten Grundgesetze der Kapitalanlage vorzustellen. Wer die Anlageregeln einhält, wird kaum riesige Verluste verkraften müssen.
Und er wird auch niemals auf einmalige Anlagechancen hereinfallen. Für den Vermögenserhalt muss man vor allem die Kosten im Griff haben und teure Nachlässigkeiten vermeiden. Was sind also die wichtigsten Regeln, die man zu beachten hat?
1. Anlagestruktur
Die persönlichen Präferenzen von Anlegern bestimmen sehr oft die Zusammensetzung ihres Vermögens. Die Vorliebe für bestimmte Anlagearten, Anlageregionen oder Branchen ist zwar verständlich, aber mit großen Risiken verbunden. Der Grund: Der Erfolg hängt zu stark davon ab, ob das Marktumfeld für die gewählte Anlage gerade günstig ist oder nicht. Eine sorgfältige Auswahl und Gewichtung der Anlagearten und eine weitere Unterteilung nach Segmenten, Regionen, Branchen, Bonitäten und Währungen sind für den Erfolg absolut notwendig. Dazu gehört vorab eine klare Definition der Anlagestrategie (strategisch und taktisch), der Anlagestruktur und der Anlageklassen. Ebenso muss die Rendite-Risiko-Struktur festgelegt werden. Um das Ganze klar zu umreißen, ist die Formulierung aussagekräftiger Anlagerichtlinien notwendig.
2. Organisationsstruktur
Zur Organisationsstruktur gehört die Festlegung einer Benchmark (Vergleichsmaßstab) für das Gesamtvermögen sowie entsprechende Benchmarks für die einzelnen Anlageklassen und Verwalter. Das Vermögen ist so zu organisieren, dass die einzelnen Anlageklassen und Verwalter (auch das, was Sie selbst verwalten) separat gemessen werden können. Nur so lässt sich die eigene oder fremde Leistung transparent beurteilen.
3. Managementleistung
Beurteilt werden kann eine Leistung nur dann, wenn die Aufgabenstellung klar definiert wurde. So ist für jede Anlage – auch für die Immobilie – ein fest umrissenes Ziel sowohl auf der Seite des Risikos als auch auf der der Rendite festzulegen. Beachten Sie, dass Sie zur Beurteilung der Verwaltungsleistung speziell im Wertpapiergeschäft nicht Kursindizes, sondern Performanceindizes heranziehen. Nur so können Sie die Entwicklung Ihres Portfolios wirklich beurteilen.
4. Berichtswesen/Reporting
Das Berichtswesen muss umfänglich und objektiv sein. Die wesentlichen Daten sollten auf einen Blick ersichtlich sein. Auch eine Immobilie ist jährlich zu bewerten. Mindestens einmal jährlich sollte die Aufstellung des Gesamtvermögens und der Verbindlichkeiten mit dem Vorjahr und der langfristigen Planung verglichen werden.
5. Kostenstruktur
Je höher die Kosten, desto niedriger der Ertrag. Je weniger man zahlt, desto geringer ist die Leistung. Diese beiden Aussagen stehen konträr zueinander. Hier ist für jede Anlageart sowie für den Anleger ein ausgeglichenes Verhältnis zu finden. Vermeiden Sie vor allem intransparente und ineffiziente Kostenstrukturen. Lassen Sie sich von jedem Partner, mit dem Sie zusammenarbeiten, sämtliche Kosten, auch diejenigen, die in einem Produkt stecken, schriftlich auflisten.
6. Vertragswerk
Überprüfen Sie auch Standardvertragswerke. Fragen Sie nach, wenn Ihr Vertragspartner laut seinen AGBs und abweichend von den gesetzlichen Bedingungen Provisionen annehmen darf, ohne Sie zu informieren. Definieren Sie schriftlich konkrete Rendite- und Risiko-Profile für einen Anlagezeitraum. Legen Sie Wert darauf, dass eine transparente Kostenstruktur auch im Vertrag enthalten ist. Akzeptieren Sie keine langen Kündigungsfristen.
7. Controlling
Hierzu gehört die laufende Überprüfung der Kosten, Strategien, Rendite-Risiko-Struktur, Anlageklassen und Verwalter. Mit jedem Ihrer Partner sollten Sie nach einer ausreichenden und intensiven Vorbereitung mindestens einmal im Jahr ein Gespräch führen.
In der nächsten Ausgabe werden wir intensiv auf das Thema Anlagestruktur eingehen.
Mehr Informationen?
Haben Sie Interesse? – Sie können bei Herrn Robert Burlon unter der Telefon-Nr.: 922-57 54 96 Näheres erfahren.
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