Der Flugverkehr mit dem Festland wird um 85% reduziert und die Häfen schließen für Passagierschiffe
Kanarische Inseln – Die Kanarenregierung hat verschiedene Maßnahmen angeordnet, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Dazu gehören die Reduzierung der Flugverbindungen zum spanischen Festland, die Beschränkung der Bewegungen zwischen den Inseln und die Schließung der kanarischen Häfen für Passagierschiffe. Außerdem soll präventiv bei allen Passagieren, die an den Flughäfen ankommen, die Temperatur gemessen und bei Fieber gegebenenfalls die Gesundheitsbehörden verständigt werden.
Für all diese Maßnahmen sind begründete Ausnahmen vorgesehen. Passagiere, die auf die Inseln kommen, müssen eine Erklärung unterschreiben, durch die sie ihren Besuch rechtfertigen. Leere Passagierflugzeuge dürfen die kanarischen Flughäfen ansteuern, um Urlauber in ihre Heimatländer zurückzubringen.
Die Kanarenregierung etabliert diese drastischen Einschränkungen, weil sie die Vorteile, welche eine Insellage bietet, nutzen will, um ein weiteres Einschleppen des Virus auf die Kanaren zu verhindern. Das Maßnahmenpaket ist mit den Inselverwaltungen, Ayuntamientos, Sozial- und Wirtschaftsverbänden abgestimmt.
Die Flugverbindungen zwischen den Inseln Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura und La Palma mit dem spanischen Festland sind um 85% von 115 auf 17 Flüge pro Tag zurückgeschraubt worden. Nur vier Städte – Madrid, Barcelona, Bilbao und Sevilla – werden noch angeflogen.
Nach Madrid und Barcelona sind täglich nur je zwei Hin- und Rückflüge von Tenerife Norte und Gran Canaria gestattet, nach Bilbao und Sevilla jeweils nur einer. Außerdem darf ein Hin- und Rückflug vom Südflughafen Teneriffas nach Madrid erfolgen. Von Fuerteventura, La Palma und Lanzarote nach Madrid sowie von Lanzarote nach Barcelona ist je ein Flug in beide Richtungen pro Tag erlaubt.
Alle Maschinen dürfen nur die Hälfte der möglichen Passagierzahl befördern, damit der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann. Von diesen Beschränkungen sind staatliche Flugzeuge, humanitäre, medizinische, Notfall- und Frachtflüge ausgenommen. Sowohl Flüge aus dem Ausland, die nur mit Genehmigung des Verkehrsministeriums landen dürfen, als auch Flüge zwischen den Inseln dürfen nur zu 50% besetzt sein.
Verbote im Schiffsverkehr
Allen Passagierschiffen, deren Ziel- oder Herkunftshafen außerhalb des Archipels liegt, ist sowohl das Anlegen in kanarischen Häfen als auch das Verlassen derselben verboten. Dies gilt auch für Freizeitschiffe, sowohl von Privatpersonen als auch von Charterunternehmen.