Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie stellt zahlreiche Firmen vor große technische Herausforderungen
Madrid – Mitte September sollte in Spanien die neue Regelung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr inkrafttreten. Doch die Spanische Zentralbank hat den Zahlungsdienstleistern für die Umsetzung der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 einen Aufschub eingeräumt.
Die PSD2-Richtlinie schreibt eine zweifache Identifikation des Kunden (Zwei-Faktor-Authentifizierung) vor und soll das bargeldlose Bezahlen sicherer machen und Betrug entgegen wirken.
Nach der neuen Regelung reicht beim Einkaufen im Laden oder im Internet nicht mehr nur die Kreditkartennummer oder ein einziger Maus-Klick aus, um die Bezahlung anzuweisen, sondern die Kunden müssen den Kauf mit zwei Sicherheitsmerkmalen bestätigen. Diese müssen aus unterschiedlichen Bereichen stammen, von denen es drei gibt: 1.) Sicherheitsmerkmale, die nur der Kunde kennt – wie ein Passwort oder eine PIN-Nummer, 2.)Sicherheitsmerkmale, die der Kunde bei sich trägt – wie die Kreditkarte, das Handy oder einen TAN-Generator und 3.) eine unveränderliche persönliche Eigenschaft des Kunden – die Stimme, die Iris oder der Fingerabdruck.
Für die Ladengeschäfte ist dies kein Problem, da man auf die dort bereits etablierte Kombination von Karte und Geheimnummer zurückgreifen kann. Den Online-Handel stellt die Umstellung dagegen vor größere technische Herausforderungen. Es müssen kurzzeitig gültige Codes erzeugt und genau im Moment des Bezahlvorgangs auf das Handy des Kunden übermittelt werden. Deshalb haben verschiedene Branchen, darunter der Einzelhandel, die Bezahldienstleister und das Hotelwesen, um mehr Zeit für die Erfüllung der neuen Auflagen gebeten, was ihnen durch die Banco de España nun zugestanden wurde.
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