Die ZEC: fünf falsche Vorstellungen


© ZEC

Der Leiter für Öffentlichkeitsarbeit der kanarischen Sonderzone klärt über diverse Missverständnisse auf

Es liegt auf der Hand, dass die Vorteile der Kanarischen Sonderzone (ZEC) und ihr enormes Potenzial von den Investoren nicht genügend genutzt werden. Der Grund hierfür liegt in einer gewissen Unkenntnis, denn obwohl der Name „ZEC“ vielen bekannt vorkommt, wissen nur wenige, was es mit diesem Steuerinstrument wirklich auf sich hat.

Hierdurch entgeht vielen Inves­toren eine günstige Gelegenheit zur Gründung von wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, die außerdem Wohlstand in Sektoren schaffen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Kanaren von entscheidender Bedeutung sind.

Die Unkenntnis der Investoren geht auf den Ursprung dieses Steuerinstruments zurück, denn seit ihrer ersten Erwähnung im Jahr 1994 bis zu ihrer Schaffung und definitiven Genehmigung im Jahr 2000 hat die ZEC einen radikalen Wandel durchlaufen. Der erste Entwurf der ZEC hat nichts mehr mit ihrer heutigen Konzeption zu tun. Dieser Umstand hat bei allen Beteiligten falsche Erwartungen geweckt: vom Unternehmer bis zum Steuerberater, von der Anwaltskanzlei bis zum Unternehmensberater. Im Folgenden soll deshalb versucht werden, die Zielsetzung der ZEC zu erläutern und die gängigsten Missverständnisse über dieses Niedrigsteuergebiet auszuräumen.

Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass sich ZEC-Unternehmen zwingend in besonderen Parzellen ansiedeln müssen. In Wirklichkeit jedoch bestehen für Unternehmen des Sektors Dienstleistungen keinerlei Einschränkungen. Das heißt im Klartext: Dienstleister können sich an einem beliebigen Ort ansiedeln. Die Vorschrift zur Ansiedlung in einem abgegrenzten Bereich gilt nur für Industrie- und Großhandelsunternehmen. In der Vergangenheit hätte eine solche lokal begrenzte Ansiedlungserlaubnis vielleicht bestimmte Nachteile mit sich gebracht, aber seit Januar 2005 sind die abgegrenzten Bereiche um 38.000 Hektar erweitert worden. Die neuen Zonen sind über alle Inseln und über praktisch alle zurzeit vorhandenen Indus­triegebiete sowie deren Einzugsbereich verteilt.

Eine weiteres Missverständnis steht in engem Zusammenhang mit dem vorherigen Punkt. Oft wird geglaubt, dass der Status eines ZEC-Unternehmens mit anderen Steuervorteilen wie dem Zollfreigebiet unvereinbar ist. Das ist nicht der Fall. Wenn ein ZEC-Unternehmen von seinem Recht auf Entscheidungsfreiheit Gebrauch macht und sich im Zollfreigebiet ansiedelt, kann es die Steuervorteile beider Systeme nutzen. Hieraus ergibt sich ein doppelter Vorteil, der direkte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen unternehmerischen Projekts hat.

Ebenfalls weit verbreitet ist die Annahme, dass die ZEC für bereits bestehende Unternehmen nicht in Frage kommt, frei nach dem Motto: „weil ich schon ein Unternehmen habe, kann ich nicht mehr in die ZEC“. Diese Annahme ist falsch. Für bereits bestehende Unternehmen, die die Vorteile der ZEC nutzen wollen, hält der Gesetzgeber zwei Lösungen bereit. Wenn ein bereits bestehendes Unternehmen die Vorteile der ZEC in Anspruch nehmen will, muss es wie jedes beliebige ZEC-Unternehmen die Bedingungen des Niedrigsteuergebiets hinsichtlich des vorgeschriebenen Investitionsvolumens und der zu schaffenden Arbeitsplätze (auf den Inseln Gran Canaria und Teneriffa: Investition in Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro während der ersten beiden Geschäftsjahre und Schaffung von mindestens fünf neuen Arbeitsplätzen innerhalb von sechs Monaten; auf den übrigen Inseln: Mindestinvestition von 50.000 Euro und drei neue Arbeitsplätze) erfüllen. Diese Investitionen und Einstellungen sind zusätzlich zu den bereits vorhandenen Anlagegütern und Angestellten zu tätigen. In diesem Fall müsste sich das Unternehmen allerdings auflösen und eine neue rechtliche Einheit gründen, und das ist nicht immer einfach.

Die andere Option ist einfacher und für Unternehmen gedacht, die die Aufnahme neuer Aktivitäten planen. In diesem Fall bräuchte zur Aufnahme in die ZEC nur eine neue Rechtsperson gebildet zu werden, die die neue Aktivität abdeckt und die bereits erwähnten Voraussetzungen bezüglich der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Tätigung von Investitionen erfüllt.

Auch hinsichtlich der Größe der ZEC-Unternehmen besteht eine gewisse Verwirrung. Viele sind der Auffassung, dass das Niedrigsteuergebiet hauptsächlich auf große Unternehmen ausgerichtet ist. In Wirklichkeit ist eher das Gegenteil der Fall. Über 90% der Unternehmen, die eine Genehmigung für das Sondersystem der ZEC erhalten haben, sind von kleiner oder mittlerer Größe. Zur Gründung eines ZEC-Unternehmen schreibt die Sondergesetzgebung lediglich die Schaffung von mindestens drei beziehungsweise fünf Arbeitsplätzen vor (je nachdem, auf welcher Insel sich das Unternehmen ansiedeln will). Ab dieser Belegschaftsstärke steht der Ansiedlung nichts mehr im Wege.

Der fünfte Irrglaube liegt in der Annahme, dass die Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC) für die auf dem Archipel tätigen Unternehmen vorteilhafter ist als die ZEC. Aber das kommt ganz auf den Einzelfall an. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich die RIC für Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum hinweg bedeutende Neuinvestitionen tätigen wollen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist die ZEC die steuerlich bessere Lösung. Viele Unternehmen haben die RIC quasi automatisch eingerichtet. Wenn sie dann keine Neuinves­titionen für Produktionszwecke mehr tätigen müssen, sind sie verpflichtet, ihren Steuerpflichten nachzukommen, ohne irgendeine Gegenleistung zu erhalten. Ein möglicher Grund für die größere Beliebtheit der RIC ist die Tatsache, dass die Einrichtung einer RIC kurzfris­tig leichter machbar ist, denn zur Niederlassung als ZEC-Unternehmen muss zunächst eine Genehmigung beantragt werden. Auf lange Sicht sind die Vorteile der ZEC jedoch größer als man glaubt. Nach der von der Europäischen Union zugesagten Verlängerung des Sonderstatus der ZEC bis zum Jahr 2019 besteht außerdem die Möglichkeit, RIC-Mittel für ZEC-Projekte zu verwenden, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Kanaren als besonders wichtig eingestuft sind. Somit sind nun beide Steueranreize miteinander vereinbar, weshalb sich die Unternehmer nicht mehr für eine Option entscheiden müssen.

Ich hoffe, es ist mir gelungen, die gängigsten Missverständnisse und Fehlannahmen bezüglich der Kanarischen Sonderzone auszuräumen. Nachdem ich aufgezeigt habe, was die ZEC nicht ist, möchte ich dieses Steuersys­tem abschließend in aller Kürze etwas näher erläutern. Die Wirtschaft der Kanaren basierte traditionell auf den Sektoren Tourismus und Bauwesen. Um die Diversifizierung dieser wirtschaftlichen Grundlage zu fördern, hat die Europäische Union den Kanarischen Inseln ein Niedrigsteuergebiet mit vergüns­tigten Steuerbedingungen zugestanden. Dem Unternehmer wird ein einfaches Geschäft vorgeschlagen: wenn er auf den Kanaren investiert und Arbeitsplätze schafft, braucht er im Gegenzug kaum Steuern zu zahlen. Auf diese Weise braucht er nach seinem Eintrag in die ZEC nur noch einen einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 4% zu entrichten. Auf dem übrigen spanischen Staatsgebiet wird ein Satz von 25-30% erhoben. Mit der ZEC sind noch weitere Vorteile verbunden, aber dieser ist der Wichtigste.

Zu guter Letzt noch ein Ratschlag an die kanarischen Unternehmer: informieren Sie sich gut über die Steuervorteile, die Ihnen Ihre Aktivität auf den Kanarischen Inseln bietet. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder wenden Sie sich an die Fachleute der ZEC (www.zec.org;deutsch2@zec.org)

José Manuel Cerezo Ortega

Leiter der ZEC für Öffentlichkeitsarbeit

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.