Drei Monate Pranger für Steuerschulden über einer Million Euro


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Die „Schwarze Liste“ des Finanzamtes wird 5.000 Namen enthalten

Zum Ende des Jahres wird das Finanzamt zum ersten Mal eine „Schwarze Liste“ von voraussichtlich 5.000 Steuerschuldnern veröffentlichen, die mehr als eine Million Euro an unbezahlten Abgaben oder Bußgeldern angesammelt haben.

Zuvor sollen alle Betroffenen, Privatpersonen wie Unternehmer, angeschrieben und über die bevorstehende Veröffentlichung ihres Schuldenstandes in Kenntnis gesetzt werden. Dies geschieht, um Fehler und Verwechslungen zu vermeiden. 

Die „Schwarze Liste“ ist eine der markantesten Neuerungen, welche durch das neue „Allgemeine Steuergesetz“ (Ley General Tributaria, LGT) eingeführt werden. Stichtag für die Aufnahme in die Liste ist der 31. Juli. Wer an diesem Tag über eine Million Euro Schulden beim Fiskus hat, erscheint mit Namen bzw. Firmennamen, Steuernummer und dem nicht rechtzeitig gezahlten Betrag auf der Liste, auch wenn die Schuld danach beglichen wurde. Ab Erscheinen kann der Steuerpranger drei Monate eingesehen werden. 

Das Gesetz räumt den Betroffenen vor der Veröffentlichung die Möglichkeit ein, sich zu äußern. Das dient jedoch nur zur Korrektur möglicher Fehler. Die Benachrichtigungen sollen voraussichtlich Anfang Dezember versandt werden. Ein Zustellversuch am Steuerwohnsitz ist nach dem LGT ausreichend. 80% der Schreiben werden auf elektronischem Weg zugestellt werden. Ab Empfang bleiben zehn Tage Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren. Das Amt braucht dagegen nicht zu antworten. Die Entscheidung über einen Einwand zeigt sich durch das Streichen oder Beibehalten des Namens in der Liste.

Nach dem ersten Erscheinen wird die „Schwarze Liste“ immer in der ersten Hälfte eines jeden Jahres veröffentlicht werden und zwar mit den Namen der Schuldner die am vorangegangenen 31. Dezember als solche geführt wurden. 

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