Batasuna will mit neuer Partei an den Wahlen teilnehmen, Staatsanwaltschaft geht dagegen vor
Seit Monaten schon wurde in Spanien über die Möglichkeit gesprochen, dass die verbotene linksradikale Basken-Partei Batasuna bei den anstehenden Regional- und Kommunalwahlen versuchen könnte, wieder in den Bereich der Legalität zu gelangen.
Madrid – Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero und seine Minister hatten jedoch keinen Zweifel daran gelassen, welche Bedingungen die Gruppe, die als der politische Arm der baskischen Terroristenorganisation ETA gilt, erfüllen muss, um wieder als demokratische Partei antreten zu können: Sie muss unmissverständlich jegliche Gewalt verurteilen und sich gänzlich und öffentlich von der ETA lossagen.
Die zweite Möglichkeit, nämlich dass die Partei versuchen könnte, durch die Gründung einer neuen Partei mit neuem Namen sozusagen durch die Hintertür wieder ins legale politische Geschehen zurückzukehren, ist nun eingetreten. Am 27. März wurde beim Innenministerium der Antrag auf Registrierung einer Partei mit dem Namen Abertzalen Sozialista Batasuna (ASB) eingereicht. Für die Prüfer war jedoch leicht zu erkennen, dass hinter der neuen Gruppe nur die verbotene Batasuna steckt. Einmal, weil der Name der angeblich neuen Partei das Wort Batasuna enthält. Außerdem gehören zwei der drei Personen, die die Registierung der neuen Partei beantragten, dem Vorstand von Batasuna an. Des Weiteren wird in den Statuten klar angegeben, dass die Partei für die Unabhängigkeit des Baskenlandes eintreten will, immerhin auf „dem Weg der demokratischen, friedlichen Politik“.
Für das Innenministerium war jedoch sofort klar, dass die neue Partei nur den von Batasuna vorgegebenen Weg verfolgen soll. Der Registrierungsantrag wurde deswegen umgehend an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die überprüfen soll, ob die neue Partei die strengen Auflagen des eigens zu diesem Zweck geschaffenen „Parteiengesetzes“ erfüllt.
Batasuna wurde vor fünf Jahren vom Obersten Gerichtshof verboten, da die Partei gegen das Ley de Partidos Políticos verstieß, und vom Nationalen Gerichtshof wegen Zugehörigkeit zur ETA gänzlich gesperrt. Seitdem versucht die illegalisierte Partei auf allen möglichen Wegen wieder in das politische Geschehen zurückzukehren.
Der Versuch der Registrierung der neuen Partei ereignete sich knapp 24 Stunden vor Ablauf der Frist für die Einschreibung neuer Parteien, die ihre Kandidaten bereits bei den Regional- und Kommunalwahlen am 27. Mai antreten lassen wollen.
Die Generalstaatsanwaltschaft verfügt zwar über 20 Tage, um in der Angelegenheit zu einer Entscheidung zu kommen, hat jedoch bereits nach zwei Tagen mitgeteilt, den Antrag zur Illegalisierung der neuen Partei stellen zu wollen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]