Ein ganz gewöhnlicher Schuljahresbeginn – trotz Pandemiealarm


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Schulen werden auch bei Auftreten von Schweinegrippefällen nicht geschlossen – erkrankte Kinder müssen mindestens eine Woche zu Hause bleiben

Die auf breiter Ebene durch die Neue Grippe ausgelöste Angstwelle wird den Verlauf des Schuljahres auf den Kanarischen Inseln nicht durcheinanderbringen.

Am 8. September war in den meisten Schulen des Archipels der erste Schultag. 305.550 Schüler füllen im Schuljahr 2009/2010 die Klassenzimmer der Vorschulen, Grundschulen und Oberstufen auf den Kanaren. In den Berufsschulen sind knapp 27.200 Schüler angemeldet.

Auffallend ist in diesem Schuljahr im Vergleich zum letzten, dass die Zahl der Kinder in der Vorschule (Infantil) um 660 zurückgegangen ist. Die Grundsschulklassen (Primaria) zählen geringfügig weniger Schüler (47), während in der Oberstufe (ESO) 1.516 Schüler weniger als im vergangenen Schuljahr in den Klassen sitzen. Das regionale Bildungsressort wollte zu diesen Veränderungen in der Schülerzahl noch nicht Stellung nehmen.

Allerdings steht schon fest, dass an den öffentlichen Schulen auf den Kanaren in diesem Schuljahr aufgrund der Schwei­negrippe neue Regeln gelten bzw. ein von der regionalen Bildungsbehörde vorgeschriebenes Protokoll umgesetzt wird. Lehrer werden Eltern umgehend informieren, wenn sie Symptome der Neuen Grippe an einem Schüler feststellen. Das Kind wird bis zur Abholung durch den Erziehungsberechtigten von den anderen Schülern getrennt und von einem Lehrer betreut. Infizierte Kinder oder Lehrer müssen dem Unterricht mindestens sieben Tage fernbleiben und vor der Rückkehr in die Schule 24 Stunden symptomfrei gewesen sein. Eltern werden über Infektionsfälle auf dem Laufenden gehalten. Wenn die Zahl der Schweinegrippefälle steigen sollte, werden sämtliche Aktivitäten außerhalb des regulären Unterrichts abgesagt; auch das Mittagessen im Speisesaal entfällt dann. Im Falle einer steigenden Anzahl der Infizierungen soll die größtmögliche Zahl der Schü­ler nach Hause geschickt bzw. von der Teilnahme am Unterricht freigestellt werden. Kinder, die bedingt durch die Arbeitszeiten ihrer Eltern nicht zu Hause bleiben können, sollen aber weiter in den Schulen betreut werden. Schüler, die mehrere Tage nicht am Unterricht teilnehmen können, sollen möglichst wenig Stoff versäumen und, wenn möglich, per Internet die Unterrichtsinhalte abrufen können.

Des Weiteren gelten bestimmte neue Verhaltensregeln in den Klassenzimmern. Gemeinsames Trinken aus demselben Becher oder Glas ist tabu, häufiges Händewaschen oder Abwischen mit Feuchttüchern angeordnet – also viel und sorgfältige Hygiene.

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