Milagros wurde vor sechs Jahren in einem Koffer in den Müll geworfen
Teneriffa – Im Provinzgericht in Santa Cruz erschien am 7. Mai eine ungewöhnliche Zeugin im Gerichtssaal. Es ging um einen Prozess gegen zwei Beklagte wegen eines besonders schweren Falles von Tierquälerei an einem Pitbull-Terrier.
Zur Zeugenvernehmung, bei der Anwohner, Polizisten und tierärztliche Sachverständige gehört wurden, rief die Richterin Sandra Barrera auch die „geschädigte Zeugin, die Hündin Milagros“, herein. Sie sollte anwesend sein, während die Zeugen und Beklagten ihre Aussage machten.
Milagros trat an der Seite ihrer heutigen Besitzerin ein. Die Provinzstaatsanwältin für Umweltfragen, Francisca Sánchez, erklärte daraufhin, da die Zeugin sich offensichtlich nicht äußern könne, werde sie als öffentliche Anklägerin sowie der geladene forensische Sachverständige für sie sprechen. Sie erläuterten der Richterin die Verletzungen, welche die Hündin erlitten hat, und wie es ihr heute geht.
Im Oktober 2012 war die Pitbull-Terrierin, die heute Milagros gerufen wird, von mehreren Hunden, die ebenfalls den Beklagten gehörten, angegriffen und durch Bisse am ganzen Körper übel zugerichtet worden. Nach Ansicht der Staatsanwältin wollten die Beklagten die Hündin loswerden, anstatt sie zum Tierarzt zu bringen, weshalb sie sie in einen kleinen Koffer zwängten und auf den Müll warfen. Die Hündin verbrachte 21 Stunden in dem Container, bis Anwohner ihre verzweifelten Laute bemerkten und sie davor retteten, im Müllwagen erdrückt zu werden. Die Tierärzte hatten große Schwierigkeiten, die stark verschmutzten Wunden zu versorgen, und Milagros musste über einen Monat lang in einer Tierklinik bleiben. Die Staatsanwältin fordert für die Beklagten wegen Tierquälerei eine Gefängnisstrafe von einem Jahr.
Einer von ihnen, Sergio M.J. machte seine Aussage per Videokonferenz von Sevilla aus, wo er sich wegen eines Raubdelikts in Untersuchungshaft befindet. Er sagte aus, er habe angenommen, die Hündin sei tot.
Die Richterin erwägt, eine mögliche Gefängnisstrafe, obwohl sie unter zwei Jahren liegen wird, nicht zur Bewährung auszusetzen. Die übliche Aussetzung von Freiheitsstrafen von unter 24 Monaten sei keine bindende Verpflichtung.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]