„Minireform“ weitete Halbtagsstellen aus
Die Regierung Mariano Rajoy verfolgt konsequent eines ihrer Hauptziele in der Arbeitspolitik, nämlich die Förderung der Halbtagsbeschäftigung. In der Ende Dezember verabschiedeten zweiten „Minireform“ des Arbeitsrechts wurde nun ein weiterer Schritt in diese Richtung getan.
Madrid – So wurde die maximale Anzahl der Überstunden bei Halbtagsstellen von 15% auf 30% oder im Rahmen von Tarifverträgen sogar auf 60% erhöht. Darüber hinaus wurde die Ankündigungsfrist zur Bekanntgabe einer Arbeitszeitverlängerung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer von sieben auf drei Tage reduziert. Allerdings gilt weiterhin die Bestimmung, dass ein Halbtagsbeschäftigter nur Überstunden leisten darf, wenn in seinem Vertrag eine minimale Arbeitszeit von zehn Wochenstunden festgesetzt ist.
Außerdem führte die konservative Regierung die „freiwilligen Stunden“ ein, dank derer bei unbefristetem Arbeitsverhältnis der Arbeitstag um bis zu 15% verlängert werden darf, im Rahmen eines Tarifvertrages sogar um bis zu 30%. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer am selben Tag um die Leistung einer solchen „freiwilligen Stunde“ bitten, allerdings kann dieser auch sanktionslos ablehnen. Der Halbtagsbeschäftigte darf nicht mehr zusätzliche Stunden leisten als ein Vollzeitbeschäftigter in seiner Stellung.
Aufgrund des vereinfachten Zuganges zu Renten und Sozialleistungen sowie dieser Neuregelungen wird mit einem Anstieg der Halbtagsbeschäftigung gerechnet.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]