Am 1. April hat die erste Phase der Einkommensteuer-Kampagne 2013 begonnen. Seitdem kann der sogenannte „borrador fiscal“, ein Entwurf der anhand der dem Finanzamt vorliegenden Daten aufgestellten Steuererklärung, angefordert werden.
Madrid – Wenn der Steuerpflichtige mit diesen Daten einverstanden ist, kann er den Entwurf bestätigen und hat somit die Möglichkeit, schneller an seine Steuerrückzahlung zu kommen.
Der „borrador“ kann über das Internet (www.agenciatributaria.es), telefonisch (901 121 224 / 901 200 345) oder persönlich beim zuständigen Finanzamt angefordert werden.
Um per Internet an den „borrador“ zu gelangen, ist die Eingabe der persönlichen Steuernummer NIF oder NIE sowie der Zahl, die im Kästchen mit der Nummer 620 der Einkommensteuererklärung von 2012 steht, erforderlich. Nach der Angabe seiner Handy-Nummer erhält der Steuerpflichtige per SMS eine Referenznummer als Zugang zum „borrador“.
Der „borrador“ kann via Internet oder Telefon vom 1. April bis zum 30. Juni, bei persönlicher Vorsprache beim Finanzamt vom 5. Mai bis 30. Juni bestätigt werden. Im Falle einer Nachzahlung per Einzugsermächtigung läuft die Frist am 25. Juni aus.
Die Frist zur Einreichung einer selbst erstellten Einkommensteuererklärung via Internet läuft vom 23. April bis zum 30. Juni, über jeden anderen Weg vom 5. Mai bis 30. Juni.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]