El Corte Inglés versus Fiskus


© Moisés Pérez

Kaufhauskette weigert sich, die Daten kaufkräftiger Kunden herauszugeben

Vor Kurzem musste die Kaufhauskette El Corte Inglés erneut einen Rückschlag in einem jahrelangen Streit mit dem Finanzamt hinnehmen, denn der Nationale Gerichtshof entschied zugunsten der Steuerfahnder.

Madrid – Seinen Anfang nahm der Streit im September 2008, als die spanische Steuerfahndung die Warenhauskette aufforderte, die Daten von Kunden herauszugeben, die mit der Kreditkarte von El Corte Inglés mehr als 30.000 Euro im Jahr ausgegeben hatten. Gefragt wurde nach Namen, Anschrift, Kartennummern und Kreditinstituten. Das Finanzamt gab dem Konzern einen Monat Zeit, die Daten preiszugeben, und warnte, bei Nichtbefolgung würde gegen das Gesetz verstoßen.

Dagegen legte El Corte Ing­lés Rechtsmittel beim Obersten Finanzgerichtshof ein, unter anderem mit der Begründung, der Antrag sei nicht auf individuelle Rechtssubjekte bezogen und mit enormen Kosten für das Unternehmen verbunden. Doch die Finanzrichter gaben den Steuerfahndern recht.

Daraufhin wandte sich der Konzern an den Nationalen Gerichtshof, der jedoch nun auch gegen El Corte Inglés entschied. In der Begründung heißt es, die angeforderten Informationen seien für die Steuerfahnder notwendig, um die ihnen aufgetragenen Aufgaben durchzuführen. Des Weiteren würde nicht gegen den Datenschutz verstoßen, da diese Datenweitergabe vom Gesetz gedeckt sei.

Doch El Corte Inglés ist weit davon entfernt, aufzugeben und hat nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Nationalen Gerichtshofes eingelegt.

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