Ende des Baustopps


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Die kanarische Regierung setzt das Tourismus-Moratorium endgültig außer Kraft

Die Regionalregierung hat den entsprechenden Absatz im Tourismusgesetz gestrichen und nun endgültig den Neubau von Hotels gleich welcher Kategorie und ohne Auflagen erlaubt.

Im Sommer 2013 hatte das Regionalparlament das neue Tourismusgesetz oder Gesetz zur touristischen Modernisierung (Ley de Renovación y Modernización Turística) verabschiedet, in dessen Rahmen der 2003 verhängte Baustopp für touristische Unterkünfte zum Schutz vor einer unkontrollierten Massenbebauung – „Moratorium“ genannt – bereits teilweise aufgehoben wurde.

Der regionale Gesetzgeber ebnete den Weg für den Bau von Fünfsterne- und Fünfsterne-Luxus-Hotels und exklusiven Villen, untersagte jedoch weiterhin die Errichtung neuer Viersternehotels. In dieser Kategorie wurde allein die Renovierung – bevorzugt mit dem Ziel der Anhebung der Kategorie auf fünf Sterne – erlaubt und somit gefördert.

Weil auf Gran Canaria jedoch gerade für Viersternehotels Bedarf besteht – die Nachfrage übersteigt in dieser Kategorie bisweilen das Angebot – hielt der Hotelverband der Provinz Las Palmas die Gleichstellung aller vier als „touristisch“ eingestuften Inseln – Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura – vor dem Gesetz für einen Fehler. Jede Insel habe ihre individuellen touristischen Stärken und Schwächen und dadurch auch unterschiedliche Bedürfnisse, was Entwicklung und Fortschritt angeht, monierte der Vorsitzende des Hotelverbands, Fernando Fraile, schon vor Jahren.

Die Zentralregierung zeigte sich ebenfalls nicht einverstanden mit der Änderung, unterstellte die Verletzung der unternehmerischen Freiheit und legte Verfassungsbeschwerde ein, die zunächst abgeschmettert wurde.

Anfang 2015 lenkte die Regionalregierung dann ein und entschied, das Moratorium weiter zu lockern und auch für Viersternehotels aufzuheben, unter zwei Voraussetzungen: Die Hotels dürfen nur auf städtischem Bauland zur touristischen Nutzung mit Erschließungsplan errichtet werden, und die Projekte müssen bestimmte Kriterien der Ökoeffizienz und Qualitätsstandards erfüllen.

Die Zentralregierung in Madrid legte erneut Verfassungsbeschwerde ein – dieses Mal mit Erfolg. 

Am 15. Februar 2016 beschloss nun die kanarische Regierung, den umstrittenen und vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Artikel im Tourismusgesetz komplett zu streichen. Das bedeutet das Ende des Baustopps und ebnet den Weg für den Neubau von Hotels jeglicher Kategorie.

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