Entscheidung gegen Hotel Médano


Das Umweltministerium hat die verwaltungsbehördliche Konzession für einen Bereich des Hotels Médano am gleichnamigen Strand im Gemeindegebiet von Granadilla de Abona für „abgelaufen“ erklärt.

Die Rede ist von einer Sonnenterrasse, die sich auf Meer- und Landgebiet am Médano-Strand erstreckt und öffentliches Eigentum ist. Dennoch hatte das zuständige Ministerium 1960 die Genehmigung für die Terrasse erteilt. Die Hotelbetreiber können jetzt entweder Widerspruch beim Umweltministerium erheben bzw. den verwaltungsgerichtlichen Weg beschreiten.

Das spanische Küstenamt will das Hotel auf jeden Fall abreißen lassen, da es sich auf einem Gebiet befindet, das der Allgemeinheit gehört.

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