Erstes „Gesetz für einen würdigen Tod“


Andalusien ist Vorreiter in Spanien

Das Parlament der spanischen Region Andalusien hat mit den Stimmen der PP (Konservative Volkspartei), PSOE (Sozialisten) und IU (Vereinigte Linke) das „Gesetz für einen würdigen Tod“ einstimmig beschlossen.

Sevilla – Darin werden die Rechte der Patienten sowie die Rechtsnormen für das behandelnde Personal neu geregelt. Demnach können Andalusier künftig „verständliche und wahr­heitsgemäße Informationen“ über ihre Diagnosen einfordern, um danach ihre Entscheidung zu treffen. Außerdem wird das Recht auf palliative (nicht ursächliche aber lindernde) Behandlung gewährt, speziell mit Schmerzmitteln, soweit diese nicht kontraindiziert sind. Und schließlich dürfen die Patienten jegliche Behandlung auch dann ablehnen oder unterbrechen, wenn sie damit ihr Leben in Gefahr bringen.

Allerdings hatten die Konservativen im andalusischen Parlament durch­­gesetzt, dass drei Artikel, mit denen sie nicht einverstanden waren, in gesonderten Abstimmungen behandelt werden. In diesen Artikeln geht es um die Zusammensetzung der Ethikkommissionen, die in den betreffenden Gesundheitszentren beziehungsweise Hospitälern gegründet wer­den müssen, sowie um ein Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen seitens der behandelnden Ärzte und Krankenschwestern. Ein solches Einspruchsrecht hatten Sozialisten und Linke nicht gewähren wollen, weil sie der Auffassung sind, dass in diesem Gesetz „ein Einspruch keinen Platz haben soll“. Die IU geht noch weiter und fordert von Präsident Zapatero, spanienweit das Recht auf Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord zu gewähren – beides ist in Spanien nach wie vor verboten, auch nach dem neuen Gesetz.

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