Die Regierung einigte sich mit Unternehmerverbänden und Gewerkschaften auf eine Verlängerung der Kurzarbeit zu geänderten Bedingungen
Madrid– Auf dem sprichwörtlichen letzten Drücker, das derzeitige Abkommen lief am 30. September aus, konnte sich die Regierung mit den Sozialverbänden auf die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, allgemein als ERTE (Expediente de Regulación Temporal de Empleo) bekannt, bis zum 28. Februar nächsten Jahres einigen. Damit sich die Unternehmen auf die geänderten Bedingungen und die damit verbundenen neuen Anträge einstellen können, tritt das Abkommen, das unter anderem Fortbildungsmaßnahmen vorschreibt, erst mit Wirkung ab 1. November in Kraft. Entsprechend wurde das am 30. September auslaufende Abkommen um einen weiteren Monat verlängert. Die Vertreter der Unternehmerverbände CEOE und Cepyme hatten sich zunächst von dem geplanten neuen Abkommen distanziert, bis eine eingehende Prüfung vonseiten ihrer Verwaltungsorgane das „VI. Sozialabkommen für die Verteidigung der Arbeit“ abgesegnet hatte. Die Verlängerung des auslaufenden Abkommens war zunächst von den Gewerkschaften vorgeschlagen worden, welche die Ansicht vertraten, dass die Änderung der Bedingungen zu einer Verzögerung in der Bearbeitung und der Anerkennung der Anträge führen werde. 253.969 Personen (Stand 15.09.) wären dann vorübergehend „schutzlos“ gewesen. Auf dem Höhepunkt der Pandemie gab es über 3,4 Millionen Empfänger des Kurzarbeitergeldes. So wurde der Beginn des neuen ERTE, das jetzt unter anderem an Fortbildungsmaßnahmen gebunden ist, auf den 1. November festgesetzt. Die Aktivierung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden und gilt, wie eingangs erwähnt, bis 28. Februar 2022. Das ist ein Monat mehr, als die Regierung zunächst vorgeschlagen hatte und wurde von den Gewerkschaften begrüßt.
Offizielle Stellen hatten kritisiert, dass sich die Verhandlungen über eine Verlängerung viel zu lange hingezogen haben. Die wiederholte Abwesenheit des Ministeriums für Sozialversicherung, insbesondere bei den letzten Treffen, sei der hauptsächliche Grund dafür, dass eine Einigung erst drei Tage vor Ablauf des geltenden Vertrages erzielt werden konnte.
Obwohl in den vorausgegangenen Wochen häufige Treffen stattgefunden hätten, habe es nur geringe Fortschritte gegeben, denn die Arbeitgebervertreter hatten sich immer wieder gegen den Standpunkt der Sozialversicherung gewandt, zukünftige Vergünstigungen müssten von Fortbildungsplänen abhängig gemacht werden. Wie der zuständige Minister José Luis Escrivá immer wieder vorgetragen hatte, wird ein Drittel der Beschäftigten, welche durch ERTE unterstützt werden, nicht auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Daher seien Ausbildungspläne notwendig, damit sie auf dem Arbeitsmarkt einen neuen Platz finden. Die Neugestaltung der Kurzarbeit sollte nach der Meinung des Ministeriums für Sozialversicherung sowie der Spanischen Sozialversicherung unbedingt darauf abzielen, die Ausbildung der bis jetzt noch betroffenen Arbeitnehmer zu verbessern, um ihnen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Um das noch mehr zu unterstützen, will Minister Escrivá das insofern fördern, dass sich das Engagement für die Unternehmen lohnen soll, nicht nur eigene Arbeitnehmer aus der Kurzarbeit zu holen, sondern auch Angestellte anderer Firmen.
Sonderregelung für die Kanaren
Die Regierung hat sich mit den Sozialverbänden darauf geeinigt, ein spezielles ERTE für Unternehmen zu beschließen, die von der Eruption des Vulkans Cumbre Vieja auf der Insel La Palma, aber auch auf den übrigen Kanareninseln betroffen sind. Die Unternehmen erhalten eine Kürzung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung bis zu 100%, wenn ihre Tätigkeit vollständig eingestellt werden muss oder von 90%, wenn ihre Aktivität erheblich eingeschränkt ist.
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