Am 31. Mai läuft die Kurzarbeitsregelung aus
Madrid – Die anvisierte Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen (ERTEs) über den 31. Mai 2021 hinaus ist noch immer nicht konkretisiert worden. Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben ihr jüngstes Treffen abgeschlossen, ohne die weitere Vorgehensweise bezüglich der ERTE-Sonderregelungen, die während der Pandemie Tausende Arbeitsplätze erhalten haben, zu verabreden.
Jenseits einer Verlängerung bis zum 30. September sind es vor allem Unstimmigkeiten über weitere Entlastungen, die eine Einigung verzögern. Die Gewerkschaften und die Regierung bleiben weiterhin im Gespräch, um so bald wie möglich zu einer Einigung zu kommen und eine Verabschiedung durch den Ministerrat zu ermöglichen.
Für Verlängerung der Hilfen für Kleinselbstständige (autónomos) gab es Fortschritte. Der letzte Vorschlag des Sozialministeriums an die Interessenvertretungen der Autónomos sah vor, die Voraussetzungen für den Erhalt von Hilfszahlungen zu erschweren. Dies löste großen Unmut unter den Betroffenen aus und wurde nun zum Teil wieder zurückgenommen. Der wichtigste Punkt ist die Unterstützung wegen Geschäftsaufgabe, für deren Beantragung nun doch der Nachweis eines mindestens fünfzigprozentigen Rückgangs des Geschäftsvolumens gegenüber 2019 ausreichen soll.