Kurzarbeitergeld wird aufgestockt

Die kanarische Arbeits und Wirtschaftsministerin Elena Mañez sprach mit Gewerkschaftsvertretern über die Umsetzung der Subvenzionszahlung an die Kurzarbeiter. Foto: EFE

Die kanarische Arbeits und Wirtschaftsministerin Elena Mañez sprach mit Gewerkschaftsvertretern über die Umsetzung der Subvenzionszahlung an die Kurzarbeiter. Foto: EFE

Die Kanarenregierung zahlt Arbeitnehmern im ERTE, deren Einnahmen unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, mindestens 100 Euro dazu

Kanarische Inseln – Arbeitnehmer in Kurzarbeit, deren Einkommen unter dem gesetzlichen Mindestlohn (SMI) von 950 Euro brutto monatlich liegt, sollen von der Kanarenregierung zwischen 100 und 150 Euro zusätzlich erhalten. Für diesen Zweck werden 30 Millionen Euro der Gelder aus dem EU-Fonds REACT-EU bereitgestellt. Die Regionalregierung hat eine Anfrage an das Arbeitsamt gerichtet, um zu erfahren, wie viele Kurzarbeiter weniger als den SMI erhalten. Nach Schätzung der Gewerkschaften befinden sich auf den Kanaren 25.000 bis 30.000 Arbeitnehmer in dieser Situation.
Die kanarische Wirtschafts- und Arbeitsministerin Elena Máñez erklärte, es handle sich bei dieser Aufstockung des Kurzarbeitergeldes nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Art und Weise, die Arbeitnehmer, welche der größten Unsicherheit ausgesetzt seien, in dieser Übergangszeit zu begleiten. Sie traf dieser Tage mit Vertretern der Gewerkschaften CC OO und UGT zusammen, um mit ihnen über die Umsetzung der Maßnahme zu sprechen.
Die Ergänzung des Kurzarbeitergeldes soll im Sommer in einer Summe ausgezahlt werden. Sie ist an Arbeitnehmer in Kurzarbeit gerichtet, die seit dem 14. März 2020 nicht wieder in die Beschäftigung gekommen sind beziehungsweise an solche, die zwischenzeitlich wieder gearbeitet haben, dann aber erneut in Kurzarbeit gehen mussten, und deren Einkünfte unter der Höhe des Mindestlohns liegen. Die Leistung muss durch die Betroffenen beantragt werden. Die Ausschreibung (convocatoria) dieser Subvention soll noch vor dem Sommer erfolgen.

Kurzarbeit auch ohne Alarmzustand

Die Kurzarbeitsregelungen aufgrund von höherer Gewalt, die zuletzt im Januar bis zum 31. Mai 2021 verlängert wurden, könnten mit dem Ende des Alarmzustandes am 9. Mai vorzeitig beendet sein, weil diese Art der ERTEs im Gesetz 3/2021 an den Alarmzustand geknüpft ist. Deshalb schlugen die kanarischen Arbeitgeberverbände Alarm, denn mit dem Ende des Ausnahmezustandes ändere sich zunächst nichts an der Tatsache, dass die Touristen als wichtiger Motor der kanarischen Wirtschaft weitgehend ausbleiben.
Der Generaldirektor für Arbeit der Kanarenregierung erklärte dazu, die fragliche Regelung beziehe sich auf die Lage im vergangenen Jahr und stehe der Fortdauer der Kurzarbeit bis zum 31. Mai sowie auch der von der spanischen Arbeitsministerin Yolanda Díaz angestrebten nochmaligen Verlängerung derselben nicht im Wege. Díaz hatte angekündigt, die ERTEs würden aufrechterhalten, solange sie wegen der Pandemie-Restriktionen notwendig seien.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.