Das Europaparlament muss die Richtlinie zur länderübergreifenden Ahndung von Straßenverkehrsverstößen neu formulieren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Gesetz zum Informationsaustausch über Verkehrsdelikte in Europa aufgehoben. Es hat dem EU-Parlament jedoch eine Frist von einem Jahr für die Formulierung einer neuen Richtlinie eingeräumt, während derer die Regelung weiter angewendet werden darf.
Madrid/Luxemburg – Die 2011 in Kraft getretene Richtlinie erlaubt es den EU-Mitgliedsstaaten, bei Verkehrsdelikten zum Zwecke der Eintreibung der entsprechenden Bußgelder die Daten des Halters im Herkunftsland ermitteln zu lassen, sodass im europäischen Ausland begangene Übertretungen der Straßenverkehrsordnung wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überfahren einer roten Ampel, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss und das Telefonieren während der Fahrt nicht folgenlos bleiben.
Der EuGH stellte in seinem kürzlich ergangenen Urteil fest, dass die Richtlinie auf einer falschen Rechtsgrundlage fußt. Obwohl es bei dem Gesetz um eine Verbesserung der Verkehrssicherheit gehe, basiere es auf der Zuständigkeit der EU bei der polizeilichen Zusammenarbeit. Dies ist nach Auffassung des Gerichts insofern ein Fehler, als es bei der Kooperation der Polizeibehörden innerhalb der EU um strafrechtliche Belange geht, Verkehrsdelikte in den meisten EU-Ländern jedoch als Ordnungswidrigkeiten behandelt werden.
Als beliebtes Ferienziel ist Spanien besonders betroffen von durch EU-Ausländer begangenen Regelverstößen im Straßenverkehr. Nach Angaben der „Vereinigten Europäischen Autofahrer“ (AEA) werden hier fast 25% aller Verkehrsdelikte von Ausländern begangen. So ist es für die Verkehrssicherheit im Land besonders wichtig, dass diese nicht ohne spürbare Konsequenzen für die Fahrer bleiben. Wenn die Richtlinie in einem Jahr ersatzlos erlöschen würde, könnte Spanien jährlich 87,5 Millionen Euro an Bußgeldern nicht mehr einfordern.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]