EuGH verurteilt Spanien erneut wegen illegaler Mülldeponien


Auf illegalen Mülldeponien kommt es immer wieder zu folgenschweren Unfällen für die Umwelt. So geschehen am 13. Mai 2016, als in der Nähe von Toledo Europas größter illegaler Reifenfriedhof in Brand gesetzt wurde. Aufgrund der giftigen Brandwolke lösten Kastilien-La Mancha und Madrid den Katastrophenalarm aus und evakuierten die Bevölkerung des am nächsten gelegenen Ortsteils von Seseña. Foto: EFE

Die bereits seit Jahren dauernde Beseitigung aller illegalen Müllkippen im Land dauert der EU-Kommission zu lange

Madrid – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Spanien wegen erneuten Verstoßes gegen die Verordnung zum Abbau illegaler Mülldeponien verurteilt. Trotz aller Bemühungen ist es dem Staat immer noch nicht gelungen, sämtliche illegalen Mülldeponien zu entfernen.

Die entsprechende Richtlinie, welche die Mitgliedsstaaten zur Entfernung illegaler Mülldeponien verpflichtet, stammt aus dem Jahr 2008. Als die Brüsseler Behörden ein erstes Verfahren wegen Nichtumsetzung der Vorschriften einleitete, gab es offiziell 288 solcher Müllkippen in Spanien. Dann übergab die EU-Kommission die Ermittlungen an den Europä­ischen Gerichtshof.

Zu diesem Zeitpunkt, also im Jahr 2014, waren es „nur noch“ 61 Deponien, von denen sich die meisten in Kastilien und León (27) und auf den Kanarischen Inseln (24) befanden. Im Februar 2016 erging das erste Urteil gegen Spanien.

Doch weil der Staat immer noch zu lässig mit der Entfernung der Müllkippen umging, startete Brüssel erneut ein Verfahren. Im März wurde Spanien zum zweiten Mal verurteilt. In dem Urteilsspruch heißt es, dass Spanien durch die nicht erfolgte Schließung der Mülldeponien und Wiederherstellung der Landschaft nicht „die nötigen Maßnahmen ergriffen hat, um eine Entsorgung der Abfälle ohne Gefahr für die menschliche Gesundheit und ohne Schaden für die Umwelt, konkret das Wasser, die Luft, den Boden, die Fauna und die Flora, zu gewährleisten“. Auch sei nicht die Entsorgung der illegal abgeladenen Abfälle durch die Gemeinden oder durch spezialisierte Unternehmen in die Wege geleitet worden, wie von der entsprechenden Direktive vorgesehen. Das Gericht wies die Einwände Spaniens, die Wirtschaftskrise und rechtliche Probleme mit den Grundstücksbesitzern seien für die Versäumnisse verantwortlich, ab.

Eine Strafe zieht das Urteil jedoch nicht nach sich – zumindest „noch“ nicht.

„Nur“noch 38 Müll­kippen übrig

In einer ersten Reaktion erklärte das zuständige Landwirtschaftsministerium, aktuell sei die Zahl auf 38 illegale Mülldeponien gesenkt worden. Für alle verbliebenen Müllkippen sei die Entfernung eingeleitet worden, wurde dort versichert.

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